Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Diese umfasst folgende Themenbereiche:

  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Gemeinwohl
  • Innenentwicklung
  • Bürgerbeteiligung

Die Förderschwerpunkte liegen weiterhin in den Bereichen:

  • Wohnen
  • Grundversorgung
  • Arbeiten
  • Gemeinschaftseinrichtungen

Eine besondere Rolle bei der Förderung spielt auch der Klimaschutz. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparungen, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung von erneuerbaren Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang.

Zur Webseite ELR - Ministerium für Ländlicher Raum

In den Vorjahren waren Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren (sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind) förderfähig. Erstmals können nun auch Projekte aus den Siedlungsflächen der 70er-Jahre, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen, gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen werden die Erhaltung und Stärkung insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur dann förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

ELR- Anträge für das Programmjahr 2024

Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des Jahresprogramms 2024 bis zum 29.09.2023 beim Landratsamt und dem Regierungspräsidium einzureichen. Im Vorfeld sind aber noch viele Überlegungen zu tätigen und Grundlagen für die Antragstellung zu schaffen. So sind Bau- oder Umbaupläne zu fertigen und eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen. Im Falle einer Modernisierung ist der derzeitige Zustand des Gebäudes zu dokumentieren. Darüber hinaus muss auch die Finanzierung geregelt werden. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher sollten sich Interessenten rechtzeitig Gedanken machen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.

Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 11.08.2023.

Leider können in der Regel nicht alle Förderanträge bewilligt werden. Dies hängt immer von der Zahl der Anträge und der zu verteilenden Zuschussmittel ab.

Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Detaillierte Informationen

Alle aktuellen Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien.

Kontakt

Gerne für Sie da

Heike Kolb

Hauptamt/Kasse

Telefon: 07424 940009-11

Fax: 07424 940009-40

E-Mail: heike.kolb(at)balgheim.de

Verwaltungsmitarbeiterin Heike Kolb vor dem Rathaus

Nathanael Schwarz

Bürgermeister

Telefon: 07424 940009-0

Fax: 07424 940009-40

E-Mail: nathanael.schwarz(at)balgheim.de

Bürgermeister Nathanael Schwarz vor dem Rathaus
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