Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

^
Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauvorbescheid beantragen
^
Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

^
Verfahrensablauf

Stadt Spaichingen führt virtuelles Bauamt ein - Bauanträge werden ab 2024 digital gestellt

Spaichingen, 08.12.2023 - Die Stadt Spaichingen freut sich, bekannt zu geben, dass ab dem 1. Januar 2024 Bauanträge und Anträge auf Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren nur noch online über das virtuelle Bauamt eingereicht werden können. Damit entfällt die Möglichkeit, Anträge in Papierform einzureichen.

Das virtuelle Bauamt betrifft sowohl Bauherrinnen und Bauherren in der Stadt Spaichingen als auch in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft.

Ab 2024 können alle Bauvorhaben nur noch digital bei der Stadt Spaichingen beantragt und abgewickelt werden. Bei der elektronischen Antragsstellung ist eine kostenlose Registrierung auf dem virtuellen Bauamt und auf der Website von service-bw erforderlich. Detaillierte Informationen zum Registrierungsprozess finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Spaichingen unter "Rathaus -> Bauen, Wohnen und Sanieren -> Virtuelles Bauamt". Alternativ kann der direkte Link https://www.spaichingen.de/de/Rathaus/Virtuelles-Bauamt-der-Stadt-Spaichingen genutzt werden.

Das virtuelle Bauamt bietet Bauherrinnen und Bauherren eine zeitsparende und effiziente Möglichkeit, ihre Anträge online einzureichen und den gesamten Prozess digital abzuwickeln. Dadurch entfallen Wege zum Rathaus sowie der Druck- und Versandaufwand für die Antragsunterlagen. Zudem wird eine schnellere Bearbeitungszeit ermöglicht, da die Unterlagen sofort elektronisch zur Verfügung stehen.

Die Einführung des virtuellen Bauamts ist ein weiterer Schritt der Stadt Spaichingen in Richtung Digitalisierung und moderner Verwaltung. Durch die Online-Antragsstellung wird den Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße Möglichkeit geboten, ihre Bauvorhaben unkompliziert und komfortabel abzuwickeln.

Das Baurechtsamt informiert Sie gerne bei Ihren Anliegen rund um die elektronische Antragsstellung.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Spaichingen

Baurechtsamt

Telefon: 07424 / 9571-1601

E-Mail: baurechtsamt(at)spaichingen.de

^
Erforderliche Unterlagen
^
Frist/Dauer

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

^
Kosten/Leistung

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

^
Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

^
Sonstiges

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

^
Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen