Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 23.05.2023


Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 - Vorschlagsliste

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen bei den Amts- und Landgerichten endet am 31.12.2023. Für die nächste Amtszeit (2024 -2028) werden derzeit wieder Personen gesucht, die bereit sind als Schöffe oder Jugendschöffe ehrenamtlich mitzuarbeiten.

Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich mit den Berufsrichtern gleichberechtigt sind. Schöffen müssen über keinerlei juristische Kenntnisse verfügen. Vielmehr sind soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit gefragt.

Schöffen

Mit Schreiben vom 22.02.2023 wurde die Gemeinde vom Präsidenten des Landgerichts Rottweil gebeten, mindestens zwei Schöffen vorzuschlagen. Das Landgericht sammelt die Vorschläge aller Gemeinden und wählt aus dieser Liste die benötigten Schöffen aus.

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Über die Aufstellung der Vorschlagslisten ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln.

Im Amtsblatt wurde mehrfach informiert und Interessierte wurden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Hierauf haben sich drei Balgheimer Einwohner für das Schöffenamt beworben.

Es ist erfreulich, dass sich mehrere Bürger für dieses gleichermaßen interessante wie wichtige Amt gemeldet haben. Aus dem Gemeinderat wird allen Bewerbern für die Bereitschaft gedankt, sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung zu stellen. Alle Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für das Schöffenamt.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste der Schöffen ist nach § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen und unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit (§ 37 GVG) öffentlich bekannt zu machen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist (§38 GVG) ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen an das Amtsgericht des Bezirkes zu übersenden.

Jugendschöffen

Für die Wahl der Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss des Amts für Familie, Kinder und Jugend beim Landratsamt zuständig. Die Gemeinde muss dem Jugendhilfeausschuss Vorschläge für die Jugendschöffen unterbreiten. Diese Vorschläge müssen nicht vom Gemeinderat abgesegnet und zur Einsichtnahme ausgelegt werden.

Leider hat sich kein Balgheimer Bürger zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen bereit erklärt. Die Gemeinde hat deshalb Fehlanzeige beim Amt für Familie, Kinder und Jugend gestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2022

Durch das Polizeipräsidium wird jährlich eine Kriminalstatistik erstellt, welche gemeindescharf die Delikte und deren Aufklärung im Folgenden aufzeigt:

Anzahl Straftaten 2022 2021 Zu-/Abn. %
19 21 -2 -9,5%
davon geklärt 12 11
Aufklärungsquote 63,2% 52,4%

-

Anzahl 2022 2021 Zu-/Abn. %
Tatverdächtige 12 9 3 33,3%
Nichtdeutsche Tatverd. 4 1
Anteil nichtd. Tatverd. 33,35 11,1%

-

Tatverdächtige 2022 2021 Zu-/Abn.
unter 21 Jahren 2 2 0
   davon Kinder 0 0 0
   davon Jugendliche 1 1 0
   davon Heranwachsende 1 1 0

-

Häufigkeitszahl 2022 2021
1.482 1.648

Dieser Faktor gilt als Gradmesser für die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner. Landesweit betrug 2021 die Häufigkeitszahl 4.380

Deliktsbereiche 2022 2021
Rohheitsdelikte 6 4
Diebstahlsdelikte 4 5
Vermögens- u. Fälschungsdelikte 4 7
Ausländer- u. Asylverfahrensgesetz 0 0
Wirtschaftskriminalität 3 1
Rauschgiftdelikte 2 0
Straßenkriminalität 5 0
Gewaltkriminalität 1 0
Straft. gg. sex. Selbstbest. 0 1

Diagramm zu Pressebericht GR-Sitzung 23.05.23

Insgesamt kann man festhalten, dass Balgheim weiterhin eine sehr sichere Gemeinde ist.

Unterbringung von Flüchtlingen - Anmietung Wohnraum

Die Gemeinde Balgheim hat am 26.04.2023 einen Bescheid für die Zuteilung von fünf Personen in die Anschlussunterbringung erhalten. Da die kommunalen Wohnungen im Rentamt aktuell komplett belegt sind, muss die Gemeinde zusätzlichen Wohnraum erwerben, herstellen oder anmieten. Aufgrund der entsprechenden Frist von acht Wochen ist die Anmietung zur kurzfristigen Lösung der bevorzugte Weg.

Die Verwaltung kann nun ein bestehendes Objekt anmieten und für die Unterbringung der Flüchtlinge ausstatten. Hierfür werden Möbel benötigt, welche primär aus Spenden und Haushaltsauflösungen stammen sollen. Wird hierbei jedoch nicht ausreichend Mobiliar gefunden, muss die Gemeinde die notwendige Ausstattung beschaffen.

Nach Abschluss des Mietvertrages und Feststellung der gesamten Kosten wird eine Satzung zur Entschädigung bei Unterbringung von Flüchtlingen ausgearbeitet. Hier werden die anfallenden Kosten zur Unterbringung berechnet und per Satzung festgesetzt. Der festgelegte Kostensatz wird durch das Landratsamt der Gemeinde erstattet.

In der anschließenden Diskussion zeigte man sich erfreut, dass die Bereitschaft eines Eigentümers vorhanden ist den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wurde aber ebenfalls festgestellt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen auch in Zukunft gewährleistet sein muss. Daher wird die Verwaltung Möglichkeiten für künftige Schritte erarbeiten, um diese Pflichtaufgabe erfüllen zu können.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Breitbandausbau - Netzanschluss Strom

Am Übergabepunkt vom Backbone-Netz in das Ortsnetz wird ein sogenanntes PoP-Gebäude mit der gesamten Technik errichtet. Der Standort ist, wie in den bisherigen technischen Unterlagen und Präsentationen im Gemeinderat mitgeteilt, am Rasenplatz neben der Sport- und Festhalle, Flst. 2152/1.

Für den Anschluss an das Stromnetz ist der Netzbetreiber, die Netze BW, zuständig. Die Kosten für den Netzanschluss belaufen sich gemäß Angebot vom 10.05.2023 auf € 1.630,00 netto.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor.

Bekanntgaben

a) Bodenseewasserversorgung – Projekt Zukunftsquellen

Im Jahr 2019 hat der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung das Projekt „Zukunftsquelle. Wasser für Generationen“ aufgelegt. Die Gemeinde Balgheim ist Mitglied beim Zweckverband und bezieht Trinkwasser aus dem Bodensee. Der Verband investiert mit dem Großprojekt in den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der kritischen Infrastruktur, um weiterhin Trinkwasser von gewohnt hoher Qualität liefern zu können. Dazu will der Verband die Anlagen am Bodensee ausbauen und modernisieren.

Die geplanten Maßnahmen des Projekts sind notwendig für die Sicherung der Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg. Eine wichtige Maßnahme ist der Bau neuer Entnahmeanlagen und -leitungen am Bodensee. Eine dieser Anlagen soll aus Sicherheitsgründen an einem neuen Standort (im Pfaffental) errichtet werden. Von diesem ist eine neue Druckleitung zum Wasserwerk auf den Sipplinger Berg erforderlich. Geplant sind ebenso die Ertüchtigung und Modernisierung des Seepumpwerks und der Steigleitungen zum Sipplinger Berg. Die Wasserspeicher werden modernisiert und erweitert, die elektrischen Anlagen müssen entsprechend ausgebaut werden.

Um die hohe Trinkwasserqualität auch in Zukunft zu sichern, wird mit Ultrafiltrationsanlagen an den Uferstandorten ein hochmodernes Verfahren zum Einsatz kommen. Dieses entfernt durch eine Porenweite von nur 20 Nanometern unerwünschte Viren, Bakterien, Algen, mineralische Feststoffe, anthropogene (menschengemachte) Spurenstoffe sowie die Larven der Quaggamuschel wirkungsvoll, sicher und zuverlässig aus dem Wasser und hält sie somit aus den nachfolgenden technischen Anlagen und Aufbereitungsstufen fern. Alle lebensnotwendigen Mineralien bleiben im Wasser enthalten.

Nach heutiger Schätzung werden die Gesamtkosten für das Projekt Zukunftsquelle viele hundert Millionen Euro betragen. Der lange Projektzeitraum, die aktuelle Baupreisentwicklung sowie Inflation machen die tatsächlichen Kosten allerdings schwer abschätzbar. Die Projektkosten werden schrittweise auf die Verbandsmitglieder und somit auch auf die Gemeinde Balgheim umgelegt, die wiederum ihre Kosten nach eigenem Ermessen an die Verbraucher weitergeben. Gewinne erzielt der Zweckverband satzungsgemäß nicht. Ebenso ist die Wasserversorgung der Gemeinde Balgheim kostendeckend kalkuliert.


b) digitaler Dorfplatz

Der Bürgermeister berichtet, dass am 22.05.2023 eine Onlineveranstaltung mit Vertretern aus den Vereinen und dem Ehrenamt zu einem digitalen Dorfplatz stattgefunden hat. Das ist einer der ersten Schritte, um neue Wege in der Kommunikation und Vernetzung in Balgheim zu gehen. In den folgenden Tagen wird mit den Teilnehmern über die Dienstleistung gesprochen, bisherige Rückmeldungen fielen sehr positiv aus.

Die Einführung eines digitalen Dorfplatzes hätte viele neue Möglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Zum Hintergrund:

Am 24. September 2022 fand eine Bürgerbeteiligung unter dem Motto „Wir für uns“: Freizeit in Balgheim mitgestalten – Mit Engagement in die Zukunft! statt. Gemeinsam mit rund 40 Bürgern wurden Ideen und Hinweise gesammelt, wie das Ehrenamt in Balgheim gestärkt werden kann. Einzelne Bereiche betreffen die Vereine intern, andere Bereiche die Allgemeinheit.

Die Verwaltung hat Möglichkeiten erörtert, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen ein Vorteil für die gesamte Gemeinde geschaffen werden kann. Dabei ist man auf die Lösung eines digitalen Dorfplatzes gestoßen, welcher nun vorab den Verantwortlichen aus Vereinen und Ehrenamt als Möglichkeit vorgestellt wurde.

Verschiedenes

a) Sebastiansbrunnen – Photovoltaikanlage

In den Vorberatungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung wurde aus dem Gemeinderat die Installation einer Photovoltaikanlage am Sebastiansbrunnen angeregt. Aktuell wird die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Unabhängig davon ist der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg auf die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen zugekommen und hat mitgeteilt, dass am 21.04.2023 ein Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Teilplans „Freiflächenphotovoltaik“ des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) gefasst worden ist. Die Verbandsverwaltung erarbeite derzeit einen Planentwurf, der im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens mit den Gremien und den regionalen und kommunalen Akteuren abgestimmt wird.

Gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dieser Aufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Es wurde darum gebeten, über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über die zeitliche Abwicklung Auskunft zu geben, sofern diese für den Teilplan „Freiflächen-Photovoltaik“ bedeutsam sein können.

Die aktuellen Überlegungen wurden der Verbandsverwaltung mit der Bitte um Prüfung der Relevanz mitgeteilt. Ob eine solche Anlage im angrenzenden Außenbereich Relevant für den Regionalplan ist, muss nun durch den Regionalverband geprüft werden.

Anfragen und Anregungen

Jugendraum

Ein Gemeinderat fragt zum aktuellen Stand in Sachen Jugendraum nach. Der Bürgermeister und die beiden Gemeinderäte, welche bei dem Gespräch anwesend waren, berichten kurz über das Gesprochene. Dabei wurde von beiden Seiten Verständnis der jeweiligen Belange kundgetan. Aktuell wird verwaltungsseitig geprüft, welche Wünsche der Jugendlichen im gültigen Rechtsrahmen erfüllt werden können.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Personalangelegenheiten berichtet.