Schöffenwahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Schöffen und Jugendschöffen gesucht!


Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Deshalb werden in diesem Jahr bundesweit Schöffen sowie Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Tuttlingen und am Landgericht Rottweil als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilten können. Von ihnen werden Lebenserfahrung, Erfahrung im Umgang mit Menschen, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflichen Erfahrungen und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten könne, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zur sein.

Schöffen sind mit den Berufsrichter gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Folgende Eigenschaften brauchen Personen, die die Gemeinde für das Schöffenamt vorschlagen darf:

-       in unserer Gemeinde wohnhaft

-       am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt

-       deutsch im Sinn des Artikels 116 Grundgesetz

-       die deutsche Sprache muss ausreichend beherrscht werden

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Infos unter: www.schoeffenwahl2023.de

Interessenten für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen können sich bis zum 14.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung, Heike Kolb (Tel. 07424/940009-11 oder E-Mail: heike.kolb(at)balgheim.de) melden.

Die Formulare zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste sind auf der Homepage der Gemeinde eingestellt oder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Bewerbungsformular Schöffen

Bewerbungsformular Jugendschöffen