30er-Zone


Der Gemeinderat hat in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde im vergangenen Jahr einen Antrag auf Einführung der 30er-Zone in Balgheim gestellt.

Diesem folgte die Anordnung der Verkehrsbehörde, welche mit dem Anbringen der Beschilderung vollzogen wurde.

In Balgheim gilt somit, bis auf die Gewerbegebiete und die Bundesstraße, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Die Abgrenzung ist in der folgenden Karte nochmals ersichtlich.

Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung schafft die Gemeinde noch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Vor allem in überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Gebieten kommt diese Regelung allen zugute.

Vergleicht man die Anhaltewege wird dies nochmals deutlicher:

Ausgehend von einer Geschwindigkeit mit 50 km/h kann von einem Anhalteweg von 27,7 m ausgegangen werden.

Bei 30 km/h hingegen fällt der Anhalteweg mit 13,3 m deutlich geringer aus.

Wir bitten um Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung.