Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen - Der Deutsche Wetterdienst beziffert den Index für die Waldbrandgefahr mit den höchsten Stufen 4 und 5


Kreisforstamt informiert: Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und den für die nächsten Tage vorhergesagten hohen Temperaturen besteht im Wald eine erhöhte Gefahr von Waldbränden. Der Deutsche Wetterdienst beziffert den Index für die Waldbrandgefahr mit den höchsten Stufen 4 und 5.

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass bei einer solchen Gefahreneinschätzung im Wald und in der Nähe von Wald kein Feuer entfacht werden darf. Das Rauchen im Wald ist in den Sommermonaten untersagt. Nur in ausgewiesenen Feuerstellen dürfen Waldbesucherinnen und Waldbesucher Feuer zum Grillen entfachen. Offene Feuer im Wald, zum Beispiel zum Verbrennen von Reisig, sind derzeit verboten. Beim Umgang mit Feuer ist immer größte Vorsicht geboten.

Wer ein Feuer entfacht, muss Sorge tragen, dass es zu keiner Gefährdung kommt. Es sind daher stets geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: ständige Beaufsichtigung durch Anwesenheit eines Volljährigen, Vorhalten geeigneter Löschmittel (Feuerpatschen, Schaufeln, Löschwasser) sowie Bereithalten eines Mobiltelefons für Notrufe. Bei Verlassen der Grillstelle muss die Glut vollständig erloschen sein.

Das Landratsamt bittet um Verständnis und Rücksichtnahme, sodass Waldbrände vermieden werden können.