Kreisforstamt informiert: Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen


Kreisforstamt informiert: Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen

Die anhaltend trockene und für die Jahreszeit zu warme Witterung führt in unserer Region zu einer hohen Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5, Tendenz steigend). Vor allem die dürre Bodenvegetation ist bei unvorsichtigem oder fahrlässigem Umgang mit heißen oder entzündlichen Quellen gefährdet, leicht entsteht dort ein Flächenbrand. Das Kreisforstamt weist daher die Bevölkerung auf erhöhte Vorsicht hin: Feuer sind nur an ausgewiesenen Grillstellen zulässig, sie müssen besonders beaufsichtigt werden und anschließend vollständig gelöscht sein, Löschmittel sind bereitzuhalten. Rauchen ist im Wald grundsätzlich von März bis Oktober verboten. Das Kreisforstamt appelliert an die Privatwaldbesitzer, auf das Verbrennen von Reisig zu verzichten.

Wegen der Wettervorhersagen rechnet das Forstamt damit, dass die Gefährdung noch längere Zeit andauert.

Das Landratsamt bittet um Verständnis und Rücksichtnahme, sodass Waldbrände vermieden werden können.

Hintergrundinformation:

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert beim Waldbrandgefahrenindex, vor allem aber beim Graslandfeuerindex, für die kommenden Tage für den Landkreis Tuttlingen die Stufe 4 von 5, eine Entspannung tritt nur ein, wenn Niederschlag in genügender Menge fällt. Weitere Informationen gibt es unter: www.dwd.de