ELR-Anträge für das Programmjahr 2022


ELR-Anträge für das Programmjahr 2022

Das Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen einer Gemeinde durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

Ein zentraler Punkt hierbei spielt die Stärkung oder ggf. Wiederbelebung des Ortskerns durch Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse. Wer bei seinem Gebäude mit dem Gedanken einer umfassenden Modernisierung oder der Schaffung von zusätzlichen Wohnungen spielt, sollte die Chance einer staatlichen Förderung nutzen. Gleiches gilt für die Schließung einer Baulücke. Außer zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und KfW besteht auch die Möglichkeit, eines Zuschusses aus dem ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum). Grundvoraussetzung ist aber, dass sich das Gebäude im historischen Ortskern befindet. Auch in diesem Jahr ist die ökologische Komponente neben der strukturellen Bedeutung ein maßgebliches Wertungskriterium. Neben der Stärkung des Ortskerns werden über das ELR Maßnahmen zur Festigung und Weiterentwicklung des ortsansässigen Gewerbes gefördert. Sofern ein Unternehmer seinen Betrieb erweitern möchte, bietet das ELR auch in diesem Fall Fördermöglichkeiten. Grundlegende Voraussetzung hierbei ist, dass durch die Betriebserweiterung gemeindebezogen mindestens ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird. Reine Betriebsverlagerungen sind im Rahmen des ELR nicht förderfähig.