Bebauungsplan „Primstraße - 3. Änderung und Erweiterung“
Entwurfsoffenlage


Im Nachgang zum Verfahrensgang nach § 3 (1) BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim die vorgetragenen Stellungnahmen abgewogen. Der Vorentwurf wurde entsprechend als Entwurfsplan fortgeschrieben. Der Gemeinderat hat die Entwurfsplanung am 30.03.2021 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, diesen nach § 3 (2) auszulegen. Der Auslegungsbeschluss wurde am 08.04.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Textteil sowie der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus der gemeinsamen Planzeichnung und Textteil, der gemeinsamen Begründung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und des Umweltberichts liegen in der Zeit vom

Montag den 19.04.2021 bis einschließlich Freitag den 21.05.2021

Im Rathaus Balgheim – Marienplatz 3, 78582 Balgheim – vor dem Sitzungssaal öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.balgheim.de eingestellt.