Winterdienst-Info
24.11.2020
In Anbetracht der Jahreszeit und der Temperaturen ist ein plötzlicher Wintereinbruch nicht mehr fern. Damit der Bauhof in der Lage ist, die Vorgaben nach der Räum- und Streusatzung sowie nach dem Straßenräumplan der Gemeinde Balgheim ordnungsgemäß zu erfüllen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
So bitten wir die Anlieger darum, Fahrzeuge nicht auf der Straße zu parken. Sofern eine Garage und/oder ein Abstellplatz bzw. eine Fläche vor der Garage auf dem Privatgrundstück vorhanden ist, müsste das doch problemlos möglich sein. Auf der Straße geparkte Autos erschweren den Räumdienst. Die Gemeinde kann dort der Räumpflicht nicht oder nur eingeschränkt nachkommen, weil mit dem Räumfahrzeug keine Durchfahrt möglich ist. Bitte erleichtern Sie uns den Räumdienst, der gerade auf schmaleren Straßen oder auf Wendeplatten mit den schweren Gerätschaften schon schwierig genug ist.
Auch müssen die Räumfahrzeuge bei großen Schneemengen etwas zügiger fahren, was manchmal zur Folge hat, dass Schnee in Höfe oder Einfahrten gedrückt wird. Dies lässt sich bei extremen Wetterlagen leider nicht vermeiden.
Ebenso äußern wir die dringende Bitte, dass Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen oder Bauplätzen (nicht bebauten Grundstücken) ihrer Verpflichtung nachkommen, auf den Gehwegen werktags zwischen spätestens 7.00 und mindestens bis 21.00 Uhr Schnee zu räumen und notfalls die Gehwege zu bestreuen. Dies beugt Unfällen vor und Sie entlasten sich dadurch aus der rechtlich obliegenden Haftung als Anlieger. Unfälle auf nicht geräumten Gehwegen können unter Umständen unangenehme Folgen und Ärgernisse nach sich ziehen.
Genauso wichtig ist es aber auch, dass von den Gehwegen aus ein Durchgang über das Schneeruder freigeschaufelt wird, damit man gefahrlos den Gehweg betreten oder auf die andere Straßenseite wechseln kann. Am Besten macht man einen solchen Durchgang dann, wenn der Schneepflug durchgefahren ist.
Auch ist immer wieder die Unart zu beobachten, dass der Schnee vom Gehweg oder von der eigenen Einfahrt auf die bereits geräumte Straße geworfen wird. Dadurch ist es bereits zu Gefährdungen gekommen, weil beispielsweise ein Fahrer dem Schneehindernis auf der Straße ausweichen wollte und deswegen den plötzlich entgegenkommenden Verkehr übersehen hat. Kein Problem ist es, wenn der Schnee der Einfachheit halber zunächst auf die Straße und dann seitlich oder auf die Schneeruder entlang der Straße geschoben wird, also nicht auf der Fahrbahn bleibt.
Wir bitten alle Gebäude- und Grundstückseigentümer sowie Mieter und Pächter zur Sicherheit der Fußgänger, diesen Pflichten entsprechend den Bestimmungen der Räum- und Streupflicht-Satzung nachzukommen.
Der Bauhof wird wiederum bemüht sein, den Winterdienst zur Zufriedenheit der Einwohnerschaft durchzuführen. Wir bitten um Verständnis und um Ihre Mithilfe!