Alters- und Ehejubiläum

Für Alters- und Ehejubilare, welche die Veröffentlichung ihres Geburtstages bzw. Ehejubiläums in der Presse und im Amtsblatt überhaupt nicht wünschen, besteht die Möglichkeit, dies dem Bürgerbüro mitzuteilen. 
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