Alters- und Ehejubiläum

Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts sowie den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Gemeinde die Ehe- und Altersjubiläen daher nur mit einer schriftlichen Zustimmung veröffentlichen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

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