Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihengrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird in einem Urnenwahlgrab beigesetzt.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In der Gemeinde Balgheim gibt es folgende Besattungsarten:

  • - Erdbestattung in einem Reihengrab (Grabkammer)
  • - Urnenbestattung in einer Urnennische (Stele)
  • - Urnenbestattung in einem Urnenerdgrab
  • - Urnenbesattung in einem Rasenurnenerdgrab
  • - Urnenbesattung in einem Baumurnengrab
^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

Der jeweilige Friedhofsträger.

^
Voraussetzungen
  • Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
  • die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterberegister eingetragen ist ,
  • die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person ist durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht erfolgt,
  • der Leichenpass liegt vor (nur erforderlich für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden )
    Hinweis: Da nicht in allen Bundesländern von Deutschland Leichenpässe ausgestellt werden, genügt auch eine nach den Vorschriften dieses anderen Landes ausgestellte Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt.
^
Verfahrensablauf

Sie müssen bei der Gemeindeverwaltung die Bestattung beantragen. Sie können auch das Bestattungsunternehmen mit der Beantragung beauftragen.

Anmeldung einer Bestattung (PDF)


^
Erforderliche Unterlagen
  • Todesbescheinigung
  • Leichenpass für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden bzw. eine Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt (s.o.)
^
Frist/Dauer

Verstorbene dürfen bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit des Scheintods ausgeschlossen ist.

Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden (Beginn der Leichenüberführung). Die Ortspolizeibehörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind.

^
Bearbeitungsdauer

Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.

^
Kosten/Leistung
Die Gebühren bzw. die Kosten richten sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Balgheim.
^
Rechtsbehelf

Für die Beauftragung einer Erdbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.

^
Sonstiges

Keine.

^
Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz:

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
  • § 36 Frühester Bestattungszeitpunkt
  • § 37 Bestattungs- und Beförderungsfrist

Bestattungsverordnung:

  • § 14 Sargbestattung
^
Vertiefende Informationen

Keine.

^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu