Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 15.02.2022


Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung – Jahresabschluss 2020

a) Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020

Dem Gemeinderat wurde gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegt.

Der Jahresabschluss mit den vorgenannten Vorlagen des BgA Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020 wird wie folgt festgestellt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

476.680,47 €

1.1.1.

davon entfallen auf der Aktivseite

- das Anlagevermögen 409.532,95 €
-das Umlaufvermögen 67.147,52
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 223.849,67 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 286,00 €
- die Rückstellung 14.350,00 €
- die Verbindlichkeiten 238.480,80 €
1.2. Jahresergebnis -5.368,94 €
1.2.1. Summe der Erträge 150.633,05 €
1.2.2. Summe der Aufwendungen 156.001,99 €
2. Jahresverlust -5.368,94 €

b) Jahresverlust und Eigenkapitalausstattung

Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 5.368,94 € (Vorjahr Jahresverlust 24.878,07 €) ab. Maßgeblich für die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr sind die gestiegenen Umsatzerlöse von rd. 20.000 €. Im Gegenzug haben sich allerdings die Unterhaltungsaufwendungen erhöht.

Der Eigenkapitalanteil von 223.849,67 € an der maßgeblichen Bilanzsumme von 476.680,47 € beläuft sich auf 46,96% und ist somit mehr als ausreichend bemessen, da es über der steuerlichen Mindestanforderung von 30% (R33 Abs. 2 KStR) liegt.

c) Wasserverluste

Die Wasserverluste zeigen folgendes Bild:

Wassergewinnung (Eigenwasser)          47.365 m³
Wasserbezug         (Fremdwasser)                33.313 m³

Wasserdarbietung                               80.678 m³
Wasserabgabe                                    61.164 m³

Wasserverlust                                    19.514 m³
Dgl. in % der Darbietung                        24,19 % 

Die rechnerischen Wasserverluste liegen um 5,55% unter dem Vorjahreswert (29,74%). Hauptursache hierfür ist die höhere Wasserabgabe.

d) Entwicklung der Wasserversorgungsgebühr

ab 01.01.2018                         1,76 € / m³

ab 01.01.2016                         1,70 € / m³

ab 01.01.2006                         1,50 € / m³

e) Ertragssteuern

Der BgA besteht aus der Wasserversorgung, einer Photovoltaikanlage und einer Beteiligung an der Badenova AG & Co.KG. Aufgrund nicht abziehbarer Betriebsausgaben ergaben sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb von -4.078 €. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag erhöht sich zum 31.12.2020 auf 247.595 € (Vorjahr 243.517 €).

Anrechenbare Kapitalertragsteuer bzw. Solidaritätszuschlag aus der Beteiligung an der Badenova wurden in der Körperschaftsteuererklärung berücksichtigt.

Der Betrieb unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da satzungsgemäß keine Gewinne angestrebt werden und somit kein Gewerbebetrieb vorliegt.

Zustimmung zur Wahl des Kommandanten nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Balgheim haben am 14.01.2022 in geheimer Wahl Herr Marc Hafner in seinem Amt als Kommandant für weitere 5 Jahre bestätigt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Christoph Teufel gewählt. Die Ergebnisse sind in der Anlage beigefügt.

Die Gemeinde dankt dem wiedergewählten Feuerwehrkommandanten und seinem neugewählten Stellvertreter für die Bereitschaft, diese Ämter auszuüben und wünscht dem Führungsteam eine glückliche Hand. Darüber hinaus wird dem scheidenden Stellvertreter, Herr Philipp Glunz, für seinen Einsatz und die Tätigkeit als Stellvertreter des Kommandanten gedankt.

Gemäß den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes wurden die Amtsinhaber einstimmig vom Gemeinderat im Amt bestätigen.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Neuanschaffung Gerätewagen-Transport (3,5t) - Vergabe

Die Gemeinde Balgheim hat zur Anschaffung eines Gerätewagen-Transport (3,5t) für die Freiwillige Feuerwehr Balgheim eine beschränkte Ausschreibung mit 3 Losen durchgeführt. Zu Los 1 (Fahrgestell) wurden 5 Firmen, zu Los 2 (Aufbau) und Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung) jeweils 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Abgabefrist für die Angebote war am 31.01.2022 11.00 Uhr im Rathaus Balgheim.

Für Los 1 wurden drei Angebote, zu Los 2 ein Angebot und zu Los 3 zwei Angebote abgegeben. Die Angebote entsprachen der ausgeschriebenen Leistung und waren vergleichbar. Daher war ausschlaggebendes Kriterium der Preis.

Die Aufträge haben die wirtschaftlichsten Bieter erhalten. Los 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau) wird an die Fa. Graf Hardenberg GmbH&Co.KG, Tuttlingen, vergeben. Mit Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung) wird die Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen a.d.Brenz beauftragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 71.879,47. Mit der Lieferung wird Mitte 2023 gerechnet.

b) Anbau Feuerwehrgerätehaus - Vergaben

Im Rahmen der baurechtlichen Schlussabnahme forderte das Bauamt Spaichingen unter anderem folgenden Nacharbeiten:

- Wartungsvertrag Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) im neuen Treppenhaus

- Wartungsvertrag für die Rauchmeldeanlage

- Im bestehenden notwendigen Treppenraum Abtrennung im UG F 60 mit T 30 RS Türe

Für die Wartungsverträge sollen mehrere Angebote eingeholt werden, da sich die Preise bei den Anbietern zum Teil deutlich unterscheiden.

Für die Abtrennung des UG wird eine Wand (F60) im EG die Treppe ins UG einhausen. Dies ist aus Sicht des Architekten auch die beste Lösung. Wenn die Türe im UG verbaut wird (wie ursprünglich angedacht) muss der Griff höher gesetzt werden, da die Türe direkt hinter dem ersten Antritt gesetzt werden würde. Dies würde eine Sonderfertigung zur Folge haben und den Preis massiv erhöhen.

Für die Trockenbauwand wird nur mit dem Material gerechnet. Das Aufstellen wird die FFW in Eigenleistung erbracht. Für das Material wird ca. € 500 veranschlagt.

Die T 30 RS Türe wird an den günstigsten Bieter, Eugen Honer GmbH+Co.KG, Spaichingen, zum Gesamtpreis von € 2.894,08 vergeben.

Darüber hinaus ist zum Schluss der Baustelle, beim Anschließen des Batteriespeichers aufgefallen, dass eine alte unzureichende Leitung verlegt war.

Da im Verteilerkasten auf der FFW Seite eine 5 Adrige Leitung vorhanden war hatten die Planer anfangs keine bedenken. Erst jetzt ist aufgefallen, dass diese 5 Adern nur vom DRK Verteiler kommen, an den DRK Verteiler allerdings nur die 4 Adrige "alte" Leitung verlegt ist. Für die Sicherheit der Notstromversorgung sowie die aktuellen baurechtlichen Vorgaben ist ein Austausch der Leitung empfehlenswert. Hierfür wird die Fa. Hans Strom Elektrotechnik GmbH, Spaichingen beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf € 3.299,91.

ELR Schwerpunktgemeinde

Der Antrag zur Aufnahme der VG Spaichingen als ELR-Schwerpunktgemeinde wird in 2023 stattfinden. Zuvor müssen die einzelnen Gemeinden sowie die gesamte Verwaltungsgemeinschaft Entwicklungskonzepte erstellen. Nach einer letzten Abstimmung sind der Umfang sowie die Anforderungen an den schematischen Aufbau nahezu fixiert. Die Verwaltung hat Kontakt zu Planungsbüros aufgenommen, welche die Gemeinde bei dem Prozess begleiten.

Sport und Festhalle

Bei der Ablesung zum Jahreswechsel, respektive bei der Jahresabrechnung durch die Energieversorger, wurde eine signifikante Erhöhung des Energiebedarfs ersichtlich. Nach aufwändiger und zeitintensiver Fehlersuche wurde ein Defekt im Schaltschrank als Ursache festgestellt. Das benötigte Ersatzteil konnte von dem Wartungsbetrieb aus einer alten Anlage ausgebaut und bei uns verbaut werden.

Bei weiteren defekten werden voraussichtlich keine Ersatzteile mehr verfügt sein. Im Zusammenhang mit anstehenden Erhaltungsmaßnahmen bietet sich als Grundlage ein energetisches Sanierungskonzept an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 10.000 €, welche mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Ein solches Konzept könnte aus Sicht der Verwaltung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts erarbeitet werden.

Wasserversorgung

Gemäß der bnNetze GmbH muss der DSL Router am Hochbehälter ausgetauscht werden. Hierfür werden circa 4.000 € benötigt, welche im kommenden Haushaltsjahr veranschlagt werden sollen.

Darüber hinaus wird die badenova die weitere Investitionsplanung ausarbeiten, welche nach erster Sichtung vor allem den Hochbehälter betreffen werden.

Biotopverbundplanung – Kooperationsvertrag

Bezugnehmend auf einen Beschluss des vergangenen Jahres wird nochmals auf die Beteiligung der Gemeinde Balgheim an der interkommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinden aus der Verwaltungsgemeinschaft sowie der N!-Region eingegangen. Der Kostenanteil für die Gemeinde beläuft sich auf € 811,92. Die Planung soll nach Prüfung und Einschätzung der Fachbehörden durch das Büro Baader-Konzept durchgeführt werden.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

a) Neubau Getreidesilo, Flst.1790/1945/1955

Dem Vorhaben wird mit Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur öffentlichen Nutzung eines Verbindungswegs das Einvernehmen erteilt.

b) Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Dreifamilienhaus, Flst. 2077/2 - Bauvoranfrage

Nach einer kurzen Diskussion hat der Gemeinderat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Bauvoranfrage, vorbehaltlich der Vorlage genehmigungsfähiger Planunterlagen und der planungsrechtlichen Zulässigkeit.

Bekanntgaben

Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Der Gemeinderat wird informiert, dass im Rahmen der Anschlussunterbringung eine Familie der Gemeinde zu gewiesen wurde. Die vier Personen ziehen an diesem Mittwoch in die Wohnung im Rentamt ein. In diesem Zusammenhang arbeitet die Verwaltung aktuell eine Satzung zur Nutzung der Räumlichkeiten aus.

Jugendraum

Mehrere Jugendliche aus Balgheim wollen sich aktiv im Jugendraum beteiligen und diesen wieder nutzen. Der Bürgermeister sowie Vertreter des Gemeinderates sind in Kontakt mit den Jugendlichen und deren Eltern um das weitere Vorgehen zu besprechen. Zeitnah soll eine Jugendversammlung stattfinden, zu der alle Jugendlichen aus Balgheim und deren Eltern eingeladen werden. Aktuell werden die Räumlichkeiten durch die interessierten Jugendlichen gereinigt und aufgeräumt.

Verschiedenes

a) Benutzungsordnung Sport- und Festhalle – Änderung

2014 wurde der TSV-Raum in der Sport- und Festhalle als Ersatz für den damals wegfallenden Raum im Rentamt ausgebaut. Der Turn- und Sportverein Balgheim stellte jüngst in einem Antrag die Konkretisierung der Nutzung für den TSV. Die Benutzungsordnung wird an die Nutzung anderer Vereinsräume, wie z.B. im Schafstall, angeglichen.

In der Nutzungsordnung wird der § 5 Schul- und Sportbetrieb ergänzt:

10.         Nutzung der Vereinsräumlichkeit im 1. OG

10.1.

Der TSV-Vereinsraum wird ausschließlich für Vorstands-, Ausschusssitzungen, vereinsinterne Besprechungen und von Sportgruppen nach den Übungs- und Trainingseinheiten genutzt. Es erfolgt keine Vermietung oder Weitergabe des Vereinsraums an Dritte.

10.2.

Der Vereinsraum steht werktags ab 18.30 Uhr und an Wochenenden für Vorstands- und Ausschusssitzungen ohne Einschränkung zur Verfügung.

10.3.

Die Gemeinde kann die Nutzung jederzeit für eigene Veranstaltungen oder bei Bedarf untersagen.

10.4.

Die Benutzung durch den TSV oder dessen Gruppen ist nur in Anwesenheit und unter Aufsicht eines verantwortlichen Übungsleiters oder einer anderen verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Übungsleiter oder Aufsichtspersonen sind der Gemeinde namentlich zu nennen. Eintragungen sind in einem ausgelegten Buch entsprechend der Benutzung zu machen.

10.5.

Der Raum ist sauber zu halten. Die verantwortlichen Personen der Benutzer sind für die sachgemäße und schonende Behandlung der Gerätschaften verantwortlich. Der TSV-Raum ist besenrein zu verlassen. Verschmutzungen sind zu reinigen.

b) Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage

Telefonica Deutschland plant die Infrastruktur für mobiles Breitband in der Gemeinde Balgheim zu modernisieren und den bestehenden Standort oberhalb des Friedhofes um eine 5G Sendeanlage zu erweitern. Die Erweiterung vermeidet Seitens Telefonica Deutschland zusätzliche Standorte.

Frageviertelstunde für die Bürgerschaft

Aus der Bürgerschaft werden Fragen zum Jugendraum sowie zu einem Heckenrückschnitt unterhalb des Friedhofs gestellt. Diese konnten durch den Bürgermeister und Gemeinderat Honer geklärt und erläutert werden.