Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 30.03.2021


Bebauungsplan „Primstraße - 3. Änderung und Erweiterung“ Beschluss zur Entwurfsoffenlage nach §3(2) BauGB

Bürgermeister Schwarz und Herr Hermle vom Planungsbüro Hermle zeigen die Historie zum Planverfahren auf. Der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim hat am 26.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Primstraße – 3. Änderung und Erweiterung“ nach §1 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Die Zustimmung des Gemeinderates zum Planvorentwurf erfolgte am 12.11.2019 in öffentlicher Gemeinderatssitzung.

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden in einer ersten Anhörung auf Basis der Vorentwurfsunterlagen mit Schreiben vom 15.11.2019 um Stellungnahme nach §4(1) BauGB gebeten. Der Sollrücklauf der Stellungnahme war der 23.12.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB §3(1) erfolgte über öffentliche Auslegung auf dem Rathaus sowie online über die Homepage der Gemeinde.

Die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Vorentwurfsoffenlage und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte am 19.01.2021 in öffentlicher Gemeinderatsitzung.

Die Anhörungs- und Abwägungsergebnisse wurden in die Unterlagen zum Vorentwurf eingearbeitet und die Planung als „Bebauungsplan – Entwurf“ fortgeschrieben.

Mit diesen Unterlagen kann dann das Verfahren zur Entwurfsoffenlage eingeleitet werden. Bei der Entwurfsoffenlage wird der Bebauungsplan einschl. der Gutachten nach vorheriger, öffentlicher Bekanntmachung für jedermanns Einsicht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die TÖB vom Ergebnis der Abwägung unterrichtet und ihnen die Entwurfsunterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Kommunaler Energiebericht

Die Gemeinde erstellt jährlich einen kommunalen Energiebericht, welcher vom Vorsitzenden vorgestellt wird. Hierbei wird der Strom-, Gas- und Wasserverbrauch für die kommunalen Gebäude und Anlagen aufgezeigt. Abweichungen zu den Vorjahren sind zum Teil auf die Corona-Pandemie und der damit geringeren Nutzung zurückzuführen. Auffälligkeiten bei den Verbräuchen gab es keine.

Der Gasverbrauch konnte nicht mit den Vorjahren verglichen werden, da der Abrechnungsturnus von unterjährig auf kalenderjährig umgestellt wurde.

Vergaben, Beratung und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Terminplan Steigäcker Nord, offene Kanalsanierung und Dollenäcker II-Schwärzen

Über den aktuellen Stand der anstehenden Tiefbaumaßnahmen wurde informiert. Die Kanalsanierung 2018 in geschlossener Bauweise wurde erst mit den letzten Nachbesserungen Anfang 2021 abgeschlossen. Erst mit Erhalt des Abschlussberichts der ausführenden Firma konnte das Ingenieurbüro Breinlinger die Ausführungsplanung für die Kanalsanierung in offener Bauweise erstellen.

Um möglichst attraktive und günstige Angebote von Bauunternehmen zu erhalten wurden die Maßnahmen zur Kanalsanierung in offener Bauweise und die Erschließungen „Steigäcker Nord“ und „Dollenäcker II-Schwärzen“ in einem Los ausgeschrieben. Die Planung vom Ingenieurbüro sieht eine Umsetzung aller Maßnahmen bis zum 17.12.2021 vor. Der gesetzte Termin ist von den abgegebenen Angeboten abhängig. Submissionstermin ist der 01.04.2021.

b) FTTB-Strukturplanung

Die Gemeinde Balgheim hat 2016 eine FTTB-Strukturplanung beauftragt. Die damals durchgeführte Planung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Bundesförderprogramms. Nach Rücksprache mit der BIT und dem Ingenieurbüro SBK wird eine aktuelle Überplanung empfohlen. Das Angebot vom Ingenieurbüro SBK beläuft sich auf € 11.721,50.

Es ist davon auszugehen, dass auf die Gemeinde im Rahmen des Bundesförderprogramms keine Kosten entfallen. Es werden 100 % bei Kosten von bis zu € 50.000 gefördert. Bisher hat die Gemeinde € 14.161 in Anspruch genommen.

Bausachen: Beratung und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Erweiterung Cafe-, Ladenbereich und Produktion, Flst. 1022/2 – Befreiung Traufhöhe

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 bereits die Zustimmung zum Vorhaben erteilt. Der gültige Bebauungsplan „Sebastiansbrunnen“ sieht eine Mindesttraufhöhe von 7,00 Metern vor. Die Mindesthöhe wird mit den aktuell vorliegenden Plänen jedoch nicht erreicht.

Eine Aufstockung der Traufhöhe auf das geforderte Mindestmaß würde, je nach Gebäudeteil, eine zusätzliche Höhe von 1,5m bis zu 4,4m mit sich bringen. Die Abweichung zum Bebauungsplan wird vom Gemeinderat befreit.

b) Behelfsbrücke, Flst. 134

Mehrfach wurde die aktuelle Situation der Behelfsbrücke in der Hauptstraße aus der Bevölkerung und im Gemeinderat angesprochen. Bürgermeister Schwarz ist bereits seit Frühjahr 2020 mit den Anliegern in Kontakt. An die bisherigen Zusagen wurde sich seitens der Bauherren nicht gehalten. Die Genehmigung zur Sondernutzung wurde zum 12.04.2021 widerrufen. Daraufhin trat einer der Anlieger mit dem Bürgermeister in Kontakt. Die Arbeiten an der Außenanlage sollen bis Ende Juni 2021 abgeschlossen werden.

Die bestehende Holzbrücke kann nicht mit schweren Fahrzeugen überfahren werden. Daher ist für die abschließenden Arbeiten die Behelfsbrücke notwendig. Mit den Bauherren wurde eine Verschiebung der gesetzten Frist vom 12.04.2021 auf den 31.07.2021 vereinbart.

Verschiedenes

Der ländliche Raum für Zukunft

Über das Projekt des Bündnis Ländlicher Raum informiert der Vorsitzende. Hierbei wird die Gemeinde durch die gt-service GmbH bei der Durchführung einer Bürgerbeteiligung unterstützt. Die Themenfelder sind offen und werden durch die Bürger selbst festgelegt. Über den Beteiligungszeitraum wird die Durchführung durch Fachpersonal unterstützt.

Bei einer erfolgreichen Bewerbung auf das Projekt wird ein Bürgerbeteiligungsprojekt angestoßen. Diese unterteilen sich in drei Bausteine:

I. Dialog „Zukunft vor Ort“: Auftaktveranstaltung und Findung von Themenschwerpunkte
II. Baukasten Zukunftslösungen: Workshops zu den Themenschwerpunkte
III. Umsetzung: entwickelte Umsetzungskonzepte

Der Vorsitzende teilt mit, dass es keine Garantie gibt, in das Programm aufgenommen zu werden. Er wird für die kommende Sitzung den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorbereiten.

Von Gemeinderat Jan Schneemann werden Fragen zum Zeitraum und zur Finanzierung gestellt, welche vom Vorsitzenden beantwortet werden. Er führt aus, dass der Zeitraum so gewählt ist, dass die Erkenntnisse für das kommende Haushaltsjahr genutzt werden können. Die Finanzierung wird für die Bausteine I und II durch Fördergelder des Landes gesichert, lediglich Räumlichkeiten und Verpflegung muss durch die Gemeinde gestellt werden.

Anfragen und Anregungen

Aus dem Gemeinderat kam die Frage über die Entfernung des Moos‘ auf dem Tartanplatz.

Bürgerfrageviertelstunde

Aus der Zuhörerschaft wird erfragt, ob während den Erschließungsarbeiten eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich wäre. Der Bürgermeister sichert zu die Notwendigkeit einer solchen Einschränkung zu gegebener Zeit mit der Verkehrsbehörde zu besprechen und zu prüfen.

Auch der Zustand eines Wanderwegs nach Forstarbeiten wurde angesprochen, worauf mitgeteilt wird, dass dieser zeitnah instandgesetzt werden soll.

Zu einer Frage in Bezug auf die Umgehungsstraße und die Querspange zeigt der Vorsitzende die Historie auf. Aktuell laufen weitere Planungsarbeiten beim Regierungspräsidium, weshalb es aktuell keine neuen Beschlussgrundlagen gibt.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurden Personalangelegenheiten beraten. Ein Grundstückskauf und weitere Grundstücksangelegenheiten wurden ebenfalls beraten.

Des Weiteren lag eine Bürgeranfrage dem Gemeinderat vor. Diese enthielt personenbezogene Daten, weshalb es in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde. Hierbei ging es um nicht angepasste Geschwindigkeiten im Balgheimer Ortsgebiet. Das Thema wird durch die Verwaltung aufgearbeitet und in eine künftige Beratung im Gemeinderat eingebracht.