Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen


Die Gemeinde Balgheim informiert, dass aufgrund der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes Alters- und Ehejubiläen nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden dürfen.

Eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist daher ausschließlich möglich, wenn der Gemeinde eine entsprechende Einwilligungserklärung vorliegt. Dies betrifft:

- Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit,
- das 75. Lebensjahr sowie
- Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr in jedem weiteren Jahr.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Veröffentlichung ihres Jubiläums im Amtsblatt der Gemeinde Balgheim wünschen, werden gebeten, das entsprechende Einwilligungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Das Formular steht auf der Homepage der Gemeinde unter www.balgheim.de zum Download bereit und kann zudem im Bürgerbüro abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung von Ehejubiläen setzt die schriftliche Einwilligung beider Ehepartner voraus.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Formulare