Parken auf Gehwegen und im Kreuzungsbereich nicht erlaubt
Die Gemeinde Balgheim weist darauf hin, dass das Parken auf Gehwegen sowie im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nicht erlaubt ist.
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, die auf Gehwegen oder zu nah an Kreuzungen und Einmündungen abgestellt wurden. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen, erheblich beeinträchtigt. Zudem kann die Sicht für alle Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden, wodurch gefährliche Situationen entstehen können.
Die Gemeinde bittet daher alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Parkflächen abzustellen und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Besonders im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist auf ausreichende Freihaltung der Sichtflächen zu achten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und trägt zu einem geordneten und rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr bei.
Die Gemeinde Balgheim bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinde Balgheim