Wasserentnahmeverbot im gesamten Landkreis Tuttlingen


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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, niedriger Wasserstände und steigender Wassertemperaturen gelten ab 19. Juni 2026 besondere Einschränkungen zum Schutz unserer Gewässer.

o  Verboten sind unter anderem:

o  Das Schöpfen und Entnehmen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen.

o  Die Wasserentnahme mit Pumpen oder ähnlichen Geräten.

o  Die Nutzung bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern (vorübergehend ausgesetzt).

! Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Gültig bis 30. September 2026

Die Maßnahmen wurden gemeinsam mit den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen abgestimmt, um die Gewässer und ihre Lebensräume zu schützen.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Wasser um und beschränken Sie den Verbrauch auf das notwendige Maß und helfen Sie mit, unsere Gewässer und das Trinkwasser zu schützen!