Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG
Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und die Ergebnisse der Analyse im Dezember 2023 veröffentlicht. Auf Gemarkung der Gemeinde Balgheim verläuft mit der Bundesstraße 14 eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Gemeinde ist somit verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 29. Juli 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 06. August 2025 bis einschließlich 21. September 2025.
Der Gemeinderat hat am 16. Juni 2026 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:
· Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
· Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
· Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
· Unterstützung der Eigentümer stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
· Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 08.02.2023 für die kommunale Bauleitplanung
Die Festsetzung von 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der B 14 beidseitig im Bereich der heute bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h nachts auf eine Länge von 580 Metern wurde nicht beschlossen.
Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsicht aus und ist ebenfalls im folgenden Abrufbar: