Fahrgassen in Getreidefeldern sind keine Einladung zum Spazierengehen mit Hund oder Kindern
23.04.2026
Wir weisen darauf hin, dass Fahrgassen in Getreidefeldern kein öffentlicher Wanderweg oder Erholungsraum sind. Das Betreten dieser Flächen birgt erhebliche Gefahren für Mensch und Tier sowie Betriebs- und Ernteverluste.
Wichtige Punkte:
- Fahrgassen dienen der landwirtschaftlichen Nutzung und der sicheren Biosicherheitsabläufe. Betreten gefährdet sowohl Ernte- als auch Arbeitsabläufe.
- Unbefugtes Betreten kann zu Verletzungen durch loses Erdreich oder sich plötzlich öffnenden Mulden führen.
- Für Erholungs- oder Freizeitaktivitäten stehen offiziell freigegebene Wege zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme zum Schutz von Menschen, Tieren und Ernte.