Auch im Außenbereich haben Hundehalter Pflichten!


Hunde sind im Innenbereich von Balgheim an der Leine zu führen (Leinenzwang). Dies heißt aber nicht, dass im Außenbereich die Tiere auf den Feldern herumspringen und in diesen auch ihr „Geschäft“ verrichten dürfen!!!

Der Verantwortliche muss durch Zuruf auf das Tier einwirken können – es darf nicht frei herumlaufen!

Dies wird vielfach in den Außenbereichen von den Hundehaltern nicht eingehalten. Hunde springen in den Feldern/Wiesen herum, manchmal wird über Wiesen eine Abkürzung genommen und Hundekot ist in den Feldern.

Für Ihren Hund halten wir im „Hundeklo“ bei der Abzweigung des Prim-Bach-Weges Tüten bereit. Bitte nutzen Sie diese, auch wenn Sie in Balgheim Ihren Hund anderswo ausführen. Die gefüllten Tüten bitte ordnungsgerecht entsorgen und nicht in der Umwelt liegen lassen.

Wir appellieren an die Hundehalter, das Eigentum der Landwirte zu achten und dafür zu sorgen, dass auf die Felder kein Hundekot kommt und die Hundetüten nicht wild entsorgt werden. Interessant ist ein Fall im Landkreis Neu-Ulm, in dem ein Bauer einen uneinsichtigen Hundebesitzer dabei erwischte, weil dessen Hund sein „Geschäft“ im künftigen Grünfutter hinterließ: Er ließ die Wiese abmähen und stellt über seinen Anwalt die Arbeitsstunden und das entgangene Tierfutter in Rechnung – € 500,-- Schadenersatz musste der Hundebesitzer bezahlen! Hundetüten sind um ein Vielfaches billiger!!!