Information zur Nutzung von E-Rollern


In den vergangenen Monaten ist auch in Balgheim eine deutliche Zunahme von E-Rollern zu beobachten – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Dabei fällt leider immer wieder auf, dass die geltenden Verkehrsregeln nicht eingehalten werden. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten daher nochmals eindringlich auf die wichtigsten Vorschriften und die damit verbundene Verantwortung hinweisen:

E-Roller dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. 

Eine Fahrerlaubnis ist zwar nicht erforderlich, dennoch gelten klare Regeln, die unbedingt zu beachten sind.

Besonders wichtig:
Das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. E-Roller gehören auf Radwege – und wenn diese nicht vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Gehwege sind Fußgängern vorbehalten.

Gerade hier kommt es jedoch immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn mit E-Rollern zu schnell oder rücksichtslos gefahren wird.

Ebenso gilt:

Es darf immer nur eine Person auf dem E-Roller fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist einzuhalten.

Das Fahrzeug muss versicherungspflichtig sein (gültiges Versicherungskennzeichen).

Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Das Tragen eines Helms ist zwar keine Pflicht, wird jedoch dringend empfohlen.

Ein besonders ernster Hintergrund dieses Appells sind schwere Verkehrsunfälle in Verbindung mit E-Rollern.

Auch in Balgheim gab es im vergangenen Jahr einen Unfall, bei dem ein minderjähriger E-Roller-Fahrer beteiligt war. Solche Ereignisse führen uns deutlich vor Augen, welche Risiken mit einer unsachgemäßen Nutzung verbunden sind.

Wir richten uns daher ausdrücklich an alle Eltern:
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. Prüfen Sie insbesondere das Alter, die Verkehrstauglichkeit und das Verantwortungsbewusstsein Ihrer Kinder, bevor Sie die Nutzung eines E-Rollers erlauben.

Gleichzeitig appellieren wir an alle Kinder und Jugendlichen:
Nehmt Rücksicht auf andere – insbesondere auf Fußgänger. Haltet euch an die Regeln und seid euch der Verantwortung bewusst, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbunden ist.

Die Gemeindeverwaltung spricht Kinder und Jugendliche bei Fehlverhalten gezielt an und klärt über die geltenden Regeln auf. Dies kann jedoch die Verantwortung im Elternhaus nicht ersetzen.

Nur wenn sich alle an die Regeln halten, kann die Sicherheit im Straßenverkehr für alle gewährleistet werden.

Die Gemeindeverwaltung