Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte"


Der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 gemäß § 141 Absatz 3 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet "Ortsmitte" beschlossen.

Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan vom 13. Oktober 2025 maßgeblich.

Zweck der Vorbereitenden Untersuchungen

Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.

Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Sanierung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.

Auskunftspflicht

Eigentümer, Mieter, Pächter und Sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte, sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z.B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.

Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.

Durchführung und Information

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt unter Federführung der Gemeinde Balgheim. Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt das Bürgermeisteramt der Gemeinde Balgheim, Bürgermeister Nathanael Schwarz

Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Gemeinde Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Balgheim, den 22. Oktober 2025

gez. Schwarz
Bürgermeister

Abgrenzung Vorbereitende Untersuchungen