Vermessungsarbeiten in der Gemeinde Balgheim – zeitweilige Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Aufgrund einer erteilten Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 47 Abs. 2 Nr. 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO werden in der Gemeinde Balgheim Vermessungsarbeiten durchgeführt.

Die Arbeiten finden im Zeitraum vom 05. November 2025 bis voraussichtlich 21. November 2025 statt. Betroffen sind die folgenden Bereiche:
Im Obstgärtle, Hauptstraße, Uhlandstraße, Hinter der Bind, Schloßäckerweg, Schillerstraße und Schulstraße.

Während der Vermessungsarbeiten kann es örtlich zu kurzfristigen Einschränkungen im Straßenraum kommen. Die beauftragten Fachkräfte sind bemüht, Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende so gering wie möglich zu halten. Sämtliche Arbeiten erfolgen unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.

Die Gemeinde Balgheim bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und Rücksichtnahme während des genannten Zeitraums.