Beantragung von Briefwahl für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
12.02.2025
Wir weisen auf folgende Regelungen hin:
- Die online-Beantragung von Briefwahlunterlagen endet wegen der Berücksichtigung von Postwegen am Donnerstag, 20.02.2025, um 12.00 Uhr
- Das Wahlamt ist zu den üblichen Sprechzeiten des Rathauses geöffnet.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus ist bis einschließlich Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich. - Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Samstag zwischen 11.00 und 12.00 Uhr, sowie am Wahltag noch bis um 15.00 Uhr unter Tel. 07424/94000911 beantragt werde
- Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen
- Bitte beantragen Sie Ihren Wahlschein möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern. Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Bürgermeisteramt Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim) eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Heike Kolb Tel. 07424/940009-11, E-Mail: heike.kolb(at)balgheim.de.