Landesfamilienpass 2025
Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2025 sind eingetroffen. Diese können von dem berechtigten Personenkreis unter Vorlage des Landesfamilienpasses zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Landesfamilienpasses:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, aber noch keinen Landesfamilienpass haben, können Sie diesen im Rathaus beantragen.