Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen: Bauliche Veränderungen wegen Regenwasserabfluss bitte melden!
Die Abwassergebühr setzt sich seit dem 01.01.2010 aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen zusammen.
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die über den Wasserzähler entnommene Wassermenge. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
In den Fällen, in denen sich diese Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr nach der erstmaligen Erfassung geändert haben, bitten wir um Mitteilung der Änderungen.
Wir bitten die Grundstückseigentümer, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen etc. während des Jahres, spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Veränderung zu melden.
Außerdem bitten wir die Grundstückseigentümer, die neu gebaut haben, ihre versiegelten Flächen anzugeben. Somit wird sichergestellt, dass die Berechnungsgrundlagen angepasst werden können und die Jahresbescheide die richtigen Daten aufweisen. Sollten Meldungen einer neu bebauten Fläche unterbleiben, müssen die Daten geschätzt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heike Kolb (Tel. 07424/940009-11,
E-Mail: heike.kolb(at)balgheim.de) gerne zur Verfügung.