Hunde anleinen!! Hundekot - Leider immer wieder ein Ärgernis


Manche Hundehalter lassen ihren Vierbeiner sogar innerorts ohne Leine frei herumlaufen. Dies ist nicht zulässig, auch nicht auf dem eigenen Grundstück, wenn dieses nicht eingezäunt ist und der Hund ungehindert auf Straße bzw. Gehweg rennen kann. Denken Sie bitte an Kinder und ängstliche Menschen! Auch auf dem Barfußpfad und am Bachweg sind frei laufende Hunde verboten.

Leider gibt es immer wieder Hundehalter, die ihren Liebling trotz Verbots auf den Gehwegen, auf den Grünstreifen am Gehwegrand, auf öffentlichen Grünflächen, zum Teil sogar in Vorgärten seine Notdurft verrichten lassen. Das darf nicht sein, kann aber mal vorkommen. Dann greift der verantwortungsbewusste Hundehalter auch aus hygienischen Gründen zur mitgeführten Plastiktüte und beseitigt den Hundekot in seinem Mülleimer.

Wer seine oder die Nachbar-Kinder mit dem Gassi-Führen beauftragt, sollte auf diese Regelungen aufmerksam machen. Handeln Sie verantwortungsbewusst und nehmen Sie Rücksicht, wie die meisten Hundehalter!