Informationen zur Beantragung von Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19.05.2024 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Diese enthalten neben dem Namen und der Adresse des Wahlberechtigten auch die individuelle Wählernummer, den Wahlbezirk sowie den Wahlraum. Wer bis spätestens 19.05.2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf dem Wahlamt, Marienplatz 3, Balgheim melden.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie auf folgende Arten stellen:
persönlich bzw. schriftlich:
den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und auf dem Rathaus abgeben oder per Fax an Nr. 07424/94000940 senden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
per E-Mail an heike.kolb(at)balgheim.de:
bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt und die vollständige Wohnanschrift sowie der Wahlbezirk und die Wähler-Nr. anzugeben.
per Internet:
Beantragung über die Homepage der Gemeinde Balgheim unter www.balgheim.de/wahlen2024.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
per QR-Code:
Sie können Ihren Wahlscheinantrag mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Bei der Beantragung über das Internet/QR-Code werden Ihre Antragsdaten verschlüsselt in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sie können sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.
Bitte beantragen Sie Ihren Wahlschein möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern. Der rote Wahlbrief für die Europawahl sowie der gelbe Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Bürgermeisteramt Balgheim) eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Das Wahlamt ist zu den üblichen Sprechzeiten des Rathauses geöffnet. Wahlscheine können nur bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Heike Kolb Tel. 07424/940009-11, E-Mail: heike.kolb(at)balgheim.de.