Wegfall des Kinderreisepasses Erhöhung Gebühr Reisepass zum 01. Januar 2024


Der Bundesrat hat entschieden, dass ab 01. Januar 2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden dürfen.

Bis zum 31. Dezember 2023 kann der Kinderreisepass noch beantragt oder verlängert werden. Der Kinderreisepass gilt 1 Jahr und kann höchstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro

Verlängerung 6,00 Euro (nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist)

Für Ihr Kind kann auch ein Personalausweis (22,80 Euro) oder

ein Reisepass (37,50 Euro) beantragt werden. Die Art des

zu erstellenden Dokuments hängt vom Zweck bzw. Reiseziel ab.

Der Personalausweis und auch der Reisepass sind bis zum 24. Lebensjahr

jeweils 6 Jahre gültig.

Beim Personalausweis und auch beim Reisepass können keine neuen aktuellen Bilder eingefügt werden. Es muss immer ein neues Dokument beantragt werden.

Beim Reisepass für Personen ab dem 25. Lebensjahr erhöhen sich die Gebühren ab dem 01.01.2024 von bisher € 60,-- auf € 70,--.