Veröffentlichung von Altersjubilaren im Amtsblatt


Im Amtsblatt Balgheim werden die Jubilare erst ab dem 75sten Geburtstag veröffentlicht. Dies gilt dann auch für die Weitergabe an die Presse. Diejenigen, die trotzdem vom 70. an aufwärts veröffentlicht werden möchten, müssen dies dem Bürgermeisteramt kurz mitteilen.

Wer grundsätzlich nicht veröffentlicht werden möchte, auch nicht ab dem 75. Geburtstag, muss dies mitteilen. Alle, die der Gemeindeverwaltung dies schon mitgeteilt haben, müssen keine Mitteilung mehr machen.