Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Die Stadt Spaichingen und die Gemeinden Aldingen, Denkingen, Frittlingen, Dürbheim, Balgheim und Hausen ob Verena erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärmeplan. Mit dessen Erstellung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die greenventory GmbH mit Sitz Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 33 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) erhoben. Energieunternehmen und Bezirksschornsteinfeger sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune zähler- oder gebäudescharfe Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs an Nahwärme, Wärmestrom und Erdgas sowie Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Nahwärme- und Gasnetzen; Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeleistung mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Gemeinden Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs sowie die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung zu übermitteln. Dies schließt den Anteil erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mit ein.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
„Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.” Eine entsprechende Bekanntmachung ist hiermit erfolgt.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt Stadtverwaltung Folgendes mit: Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Stadt Spaichingen die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Auch die auf Basis von § 4 LDSG BW erhobenen Daten werden für keinen anderen Zweck als für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verarbeitet. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt Spaichingen daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen.
Datenschutzbeauftragter:
Komm.ONE AöR
Krailenshaldenstr. 44
70469 Stuttgart
E-Mail: datenschutzbeauftrager(at)kom.one
Darüber hinaus bestehen ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sofern die Voraussetzungen von Artikel 21 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.