Der Sommer ist da


Die Tage sind lang, die Nächte kurz und die Sonne scheint. Bei diesen Rahmenbedingungen zieht es viele Menschen in den Garten und nach draußen. Teilweise sucht man Ruhe und Erholung, teilweise möchte man das Wetter genießen und (Garten-)Partys feiern. Hier treffen unterschiedliche Interessen aufeinander.

Ganz generell ist hierbei das Gebot der Rücksichtnahme oberstes Prinzip.

Dies bedeutet, dass ein jeder Rücksicht auf die Bedürfnisse des anderen nehmen sollte. Es kann also nicht schaden, den Nachbarn vorher über den Grillabend zu informieren und den Grill dann so aufzustellen, dass der Qualm dem Nachbarn nicht in das Haus weht. Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden und nur im Rahmen der Bestimmungen zulässig.

Die Nachtruhe beginnt offiziell um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr morgens. Wer in dieser Zeit durch Lärm stört, der wird zunächst von der Polizei verwarnt und kann bei Widerhandlungen auch mit einer Geldbuße bestraft werden. Wer trotzdem länger feiern möchte, der sollte seine Party im Haus fortsetzen oder draußen die Musik leise stellen und Unterhaltungen in Zimmerlautstärke führen.

Grillen in der Sommerzeit – Was ist erlaubt?

So beliebt das Grillen auch ist, es ist speziell für die Nachbarn häufig genug ein Grund zum Streiten. Entweder, weil der Qualm vom Grill in das Nachbarhaus zieht oder auch, weil die Party im Freien schlicht zu laut wird. Doch wichtig ist es zu wissen, was eigentlich laut Gesetz erlaubt ist und was nicht.

Aufenthalt im Freien

Auch für den Aufenthalt im Freien gibt es Regeln, die für alle gelten. Diese sind u.a. in der Polizeiverordnung geregelt. Darin ist beispielsweise die Nutzung von Lautsprechern u.ä. nur in nicht störender Lautstärke geregelt.

Weiter sollen zur Entsorgung des Mülls sowohl im Ortsgebiet als auch auf den Wanderwegen die angebrachten Mülleimer genutzt werden. Alternativ kann der eigene Müll auch zuhause entsorgt werden.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor allem aber die Natur dankt für einen verantwortungsvollen Umgang.

Nutzung von Spiel- und Freizeitplätzen

Für die Spielplätze sind die Benutzungsordnungen in Form von Tafeln angebracht. Wir bitten alle Eltern und Kindern sich an die Regelungen zu halten. Nur dadurch kann ein gutes Miteinander gewährleistet werden.