Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
23.06.2023
Hecken dürfen nicht in den Gehweg ragen
Sträucher und Bäume dürfen Fußgänger auf Gehwegen nicht behindern, vor allem nicht jene, die mit dem Rollator oder mit dem Kinderwagen unterwegs sind.
Wir möchten Sie auf die folgende Regelung hinweisen:
Bei Gehwegen müssen 2,50 Meter in der Höhe frei gehalten werden („Lichtraumprofil“) und bei Straßen 4,50 Meter.
Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer dingend, die Lichtraumprofile einzuhalten und Sträucher, Hecken und Bäume entsprechend zurückzuschneiden.