Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Schöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028 der Gemeinde Balgheim


Der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim hat in der Sitzung vom 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl gefasst.

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Balgheim zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit für die Jahre 2024 – 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Tuttlingen und den Strafkammern des Landgerichts Rottweil liegt in der Zeit vom Donnerstag, 25.05. bis 02.06.2023 jeweils einschließlich während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Balgheim, Zimmer 2.03, Marienplatz 3, 78582 Balgheim aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 13.06.2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Balgheim, Zimmer 2.03, Marienplatz 3, 78582 Balgheim erhoben werden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unfähig sind, das Amt einer Schöffin / eines Schöffen oder aus persönlichen Gründen nach § 33 GVG oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Balgheim, 24.05.2023

gez.

Nathanael Schwarz

Bürgermeister