„Maien-Stecken“


Die Nacht vom 30. April auf 1. Mai wird traditionell für sogenannte „Mai-Scherze“ oder das „Maien-Stecken“ genutzt. Dabei gehen die Ansichten darüber, was ein Scherz bzw. eine Posse ist oder schon Unfug, Diebstahl bzw. eine Belästigung darstellt, z. T. weit auseinander.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Kinder und Jugendlichen, sich nicht zu Unsinn verleiten zu lassen, denn Unsinn kann ins Auge gehen. Gerade für ältere oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es oftmals eine Zumutung, wenn Gegenstände vom Grundstück entwendet oder Hecken, Briefkästen, usw. Rollenweise mit Klopapier eingewickelt, zum Teil sogar mit Lebensmitteln wie Ketchup, Senf oder Mayonnaise verunreinigt werden.

Man glaubt es kaum, aber ganz „aggressiv“ ist beispielsweise Rasierschaum, der Autolack beschädigt und auch auf Hecken Spuren ähnlich eines Unkrautvertilgungsmittel hinterlässt.

Oder: Wird ein Gitterost entwendet, kann dies schlimme Folgen haben. Unsere Bitte ergeht auch an die Eltern, ihre Kinder zu entsprechendem Verhalten anzuhalten und aufzuklären.

Andererseits bitten wir aber auch Erwachsene um Nachsicht und Erinnerung daran, wie man sich in der eigenen Jugend- und Kinderzeit verhalten hat.

Schabernack: ja – Unfug und Sachbeschädigung: nein.

Es gilt auch hier wie zum Beispiel im Straßenverkehr: Wer andere schädigt, muss hierfür gerade stehen! Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Schadensereignis fahrlässig, vorsätzlich oder unbeabsichtigt herbeigeführt wurde.

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, dass gerade im Hinblick auf die Nacht zum 1. Mai Eltern ihre Kinder auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.