Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 28.03.2023



Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Allgemeines/Rechtsgrundlagen der Bilanzerstellung

Der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim hat in seiner Sitzung am 26.01.2016 beschlossen, sein Haushalts- und Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2019 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Nach Art. 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (Reformgesetz) ist die bislang zahlungsorientierte Darstellungsform der Kameralistik auf eine ressourcenorientierte Darstellung zu erweitern. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist die Eröffnungsbilanz zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die kommunale Doppik zur Anwendung kommt, aufzustellen.

Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von € 22.470.247 aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde Balgheim auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar. Sie wurde auf der Basis einer Vermögenserfassung und -bewertung nach der GemHVO-Doppik entwickelt.

Die Aktivseite der Bilanz gliedert sich in:

Sachvermögen 20.623.325,38
Finanzvermögen 1.835.186,46
Abgrenzungsposten                                  11.734,73

Die Passivseite der Bilanz weist folgende Positionen aus:

Basiskapital 14.379.936,62
Sonderposten  7.548.517,27
Rückstellungen   41.743,00
Verbindlichkeiten 463.715,93
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 36.333,75

Mit dem Erlass der Gemeindeordnung im April 2009, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung im Dezember 2009 wurde die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf das NKHR endgültig geschaffen. Im März 2011 wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift verweist bei den Bewertungs- und Bilanzierungsvorgaben auf den aktuellen Leitfaden zur Bilanzierung Baden-Württemberg. In der beiliegenden Eröffnungsbilanz und dem dazugehörigen Anhang nach § 53 GemHVO sind die Regelungen der o.g. Vorschriften, insbesondere des Bilanzierungsleitfadens, unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Gemeinde Balgheim, eingeflossen. Damit wird eine Grundlage für die Abschlüsse der Jahre ab 2019 geschaffen.

Wahlrecht des Gemeinderats

Auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Balgheim sind gem. § 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO keine Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Wahlrecht, das nur bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gilt.

Auch die weiteren in § 62 GemHVO genannten Vereinfachungsmöglichkeiten wurden von der Gemeinde Balgheim genutzt.

Berichtigungen der Eröffnungsbilanz

§ 63 GemHVO ermöglicht die Berichtigung der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Sonderposten und Schulden in späteren Bilanzen. Die Eröffnungsbilanz selbst darf nicht berichtigt werden. Unterlassene Ansätze werden nachgeholt und fehlerhafte Wertansätze korrigiert, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt. Notwendige Berichtigungen können nach § 63 Abs. 3 GemHVO letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Die vorherigen Jahresabschlüsse bleiben dabei unverändert. Spätestens nach Ablauf dieser Frist soll die Vermögensrechnung ein abschließendes zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Gemeinde Balgheim vermitteln.

Zuständigkeit

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts vom 04.05.2009 i.V.m. §§ 95 b Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat für die Feststellung der Eröffnungsbilanz zuständig. Mit diesem Beschluss wird die Eröffnungsbilanz Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Gemeinde Balgheim. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie der folgenden Bilanzen wird Schwerpunktthema bei den kommenden überörtlichen Jahresabschlussprüfungen sein.

Sowohl die Vermögenserfassung und -bewertung als auch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz und dem dazugehörigen Bericht erfolgte in Zusammenarbeit mit der Rödl & Partner GmbH aus Nürnberg.


Feststellung Jahresabschluss 2019

Nach der Verabschiedung der Eröffnungsbilanz wird anschließend der Jahresabschluss 2019 festgestellt. Das Jahr 2019 schließt im Vergleich zur Haushaltsplanung erheblich besser ab.

Bei der Haushaltsplanung wurde davon ausgegangen, dass der Ergebnishaushalt gerade so (€ +1.200) ausgeglichen werden kann. Tatsächlich kann beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von € 329.931,21 erwirtschaftet werden. Hauptgrund für das positive Ergebnis sind die höheren Erträge sowie geringere Aufwendungen.

Maßgebend für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl und damit der Höhe der Schlüsselzuweisungen sind die Steuereinnahmen aus dem Jahr 2017. Die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres führten zu einer höheren Steuerkraftmesszahl und daher erhält die Gemeinde Balgheim auch geringere Schlüsselzuweisungen, da die Bedarfsmesszahl deutlich unter der Steuerkraftmesszahl liegt.

Die Gewerbesteuereinnahmen liegen zum Jahresende 2019 bei € 928.786,93  und fallen damit um € 328.786,93  höher aus als veranschlagt. Das gestiegene Gewerbesteueraufkommen führt zu einer Erhöhung der Gewerbesteuerumlage mit insgesamt € 154.860  (Plan € 120.000). Die Nachzahlung für 2019 ( € 13.241) erfolgt im 1. Quartal 2020. Per Saldo trägt die Gewerbesteuer mit rd. € 290.000 zur Verbesserung der Ergebnisrechnung bei.

Die Aufwendungen fallen in fast allen Bereichen geringer aus als ursprünglich veranschlagt. Die größten Abweichungen sind bei den Sach-/Dienstleistungen (€ -17.260,02) und sonstige ordentliche Aufwendungen (€ -11.718,69) vorhanden.

Das Sonderergebnis beläuft sich auf € 148.508,44. Im Sonderergebnis ist unter anderem ein Ertrag von € 147.908,44  aus der Veräußerung von Grundstücken enthalten.

Das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis bilden gemeinsam das Gesamtergebnis, welches im Jahr 2019 € 674.493,57  beträgt. Die Ergebnisse werden der Ergebnisrücklage zugeführt und dienen somit dem Ausgleich zukünftiger Haushaltsjahre.

Im Finanzhaushalt kann gleichfalls eine Verbesserung festgestellt werden. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen € 346.645,00. Auszahlungen für Baumaßnahmen waren im Haushaltsplan mit € 799.300  veranschlagt. Tatsächlich sind Auszahlungen von € 430.162,22  angefallen. Auch die veranschlagten Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen von € 291.100  wurden nicht komplett benötigt. Hierfür sind Auszahlungen von € 35.459,71 angefallen.

Im Jahr 2019 beträgt der Zahlungsmittelbedarf € 580.176,71. Der Endbestand an Zahlungsmitteln beträgt somit € 812.657,51. Auch im Jahr 2019 ist keine Kreditaufnahme notwendig und die Gemeinde Balgheim kann weiterhin den bestehenden Kredit durch die jährliche Tilgung von € 17.660  reduzieren.

Erneuerung und Optimierung Ultrafiltrationsanlage Hochbehälter Hagenäcker - Beauftragung von Ingenieurleistungen

Der Hochbehälter Hagenäcker (HB) wurde 1980 erbaut. Sein Fassungsvermögen beträgt 400 m³ Wasser. Die Kreuzlebrunnen- und die Winkeläckerquellen werden getrennt in den Hochbehälter geführt und mittels Ultrafiltration aufbereitet. Das Wasser der BWV wird über eine separate Förderleitung in den HB gepumpt. Die Abgabe ins Netz erfolgt über zwei Abgangsleitungen. Der Hochbehälter besteht aus zwei Wasserkammern mit je 200 m³ Fassungsvermögen und einer Betriebskammer mit den Zu- und Ablaufleitungen.

Seit 2006 ist eine Ultrafiltrationsanlage (UF-Anlage) im Rohrkeller des Hochbehälters in Betrieb. Die Aufbereitungsleistung liegt bei maximal 10 m³/h. Durch den kontinuierlichen Betrieb der Anlage kann der Bedarf der Gemeinde in Abhängigkeit der Quellschüttung zum großen Teil gedeckt werden. Abschließend wird das Quellwasser durch mengenproportionale Zugabe einer Natriumhypochloridlösung desinfiziert.

Die Komponenten der 2006 installierten Technik zur Ultrafiltration entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Durch Ausfall verschiedener Anlagenkomponenten ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Unterbrechungen der Aufbereitung gekommen. Im Jahr 2022 wurden einzelne Komponenten ausgetauscht, um den Betrieb der Anlage bis zur vollständigen Erneuerung der Anlagentechnik sicherzustellen.

Neben der Erneuerung der Anlagentechnik sollten aus Sicht des Betriebsführers folgende Optimierungen untersucht und vorgenommen werden:

•       Optimierung der Ouellzuläufe / Optimierung Überreich Vorlagebehälter

•       kontinuierlich geregelte Beschickung der UF-Module über Füllstand im Vorlagebehälter

•       Optimierung der Betriebskosten (elektrische Energie und Reinigung der Module

•       Anbindung betriebsrelevanter Parameter an das zentrale Leitsystem

•       Anpassung bzw. Erneuerung der EMSR-Technik im Hochbehälter Hangenäcker

Für die Angebotskalkulation gehen wir davon aus, dass alle genehmigungspflichtigen Parameter (Aufbereitungsmenge, Spülwasseranfall, Zusammensetzung Spülwasser) nicht angepasst werden müssen bzw. den Werten der Bestandsanlage entsprechen.

Bei der Planung ist insbesondere darauf zu achten, dass der Austausch der Anlage im laufenden Betrieb erfolgen muss. Folglich muss die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleiben.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage werden die Kosten der Bauhauptleistungen derzeit auf € 139.000 geschätzt. Diese setzten sich wie folgt zusammen:

•       Baukosten Erneuerung Ultrafiltration und hydraulische Ausrüstung € 79.000

•       Baukosten Erneuerung EMSR-Technik € 60.000

Die Erneuerung der EMSR-Technik ist zum aktuellen Zeitpunkt mit einem sehr hohen Standard eingeplant und wird gegenwärtig auf einen annehmbaren und kostengünstigeren Standard geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Sitzung neue Erkenntnisse vorliegen.

Das Projekt lässt sich demnach in zwei Planungsobjekte der Technischen Ausrüstung zusammenfassen:

Objekt 1: Erneuerung Ultrafiltration und hydraulische Ausrüstung

Objekt 2: Erneuerung EMSR-Technik

Beide Bereiche wurden in der Investitionsplanung berücksichtigt und für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingeplant. Bei der Beauftragung ist eine Abstimmung beider Komponenten aufeinander sehr wichtig. Um mögliche Synergien zu nutzen und eine gut aufeinander abgestimmte Anlage zu erhalten werden beide Projekte zusammen vorbereitet.

Die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung wurden von badenovaNETZE, einer Tochter badenova ausgeführt. Badenova unterhält im Bereich der Wasserversorgung eine hochkompetente Fachabteilung. Insofern schlägt die Verwaltung vor, auch mit diesem Vorhaben die badenovaNETZE zu beauftragen.

Die Ingenieursleistungen werden an badenovaNETZE vergeben, welche ein Angebot nach HOAI mit dem Angebotswert von € 54.794,56 erstellt hat.

In der weiteren Verhandlung wurde über die anstehenden Investitionen in der 5-Jahresplanung gesprochen, welche im Dezember 2022 mit über € 650.000 veranschlagt wurden.

Weiter wurde über die Wirtschaftlichkeit der Eigenwasserversorgung gesprochen. Hierbei wurde ein Blick auf die anstehenden Investitionen der Bodenseewasser-Versorgung (BWV) geworfen, die ebenfalls höhere Wassergebühren mit sich ziehen werden. Darüber hinaus hat die BWV zum aktuellen Zeitpunkt keine freien Kontingente bei Wasserbezugsrechten.

Zur Sicherung der Eigenwasserversorgung der Gemeinde Balgheim dienen die geplanten Investitionen. Dadurch können Kosten kalkulierbar gehalten werden, wenngleich sie in den nächsten Jahren nicht auf dem bisherigen niedrigen Niveau nicht gehalten werden können.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Breitbandausbau - Pachtvertrag zwischen BIT und Gemeinde Balgheim

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, den Breitbandausbau im Landkreis Tuttlingen eigenständig voranzutreiben. Der Landkreis übernimmt hier-bei den Bau eines Glasfaser-Backbones (Kreis-Höchstgeschwindigkeitsnetz) und unterstützt den innerörtlichen Glasfaserausbau in den Gemeinden mit verschiedenen Dienstleistungen. Den organisatorischen Rahmen hierfür bildet die Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT), welcher sich die Gemeinde Balgheim von Beginn angeschlossen hatte.

Im Rahmen der Betreiberausschreibung hat die NetCom BW GmbH, Ein Unternehmen der EnBW, den Zuschlag für den Betrieb des Breitbandnetzes im Landkreis Tuttlingen erhalten. Da die Gemeinde über die BIT an der Ausschreibung beteiligt war, entfällt eine separate Ausschreibung. Für den korrekten Ablauf verpachtet die Gemeinde Balgheim in dieser Konstellation die passive Infrastruktur zur Breitbandversorgung an die BIT, welche wiederum einen Netzbetriebsvertrag mit der NetCom vereinbart hat.

Der Abschluss des Pachtvertrags ist im Vorfeld des innerörtlichen Breitbandausbaus notwendig, um einen störungsfreien Ablauf mit dem Netzbetreiber zu gewährleisten.

b) externer behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die Gemeinde hat seit den Anforderungen der DSGVO den externen Datenschutzbeauftragten bei der komm.one bestellt. Diese begleiten die Gemeinde Balgheim in allen Datenschutzrelevanten Fragen und decken die gesetzlichen Vorgaben ab.

Bisher hat die Gemeinde Balgheim einen Sockelbetrag von € 960 pro Jahr gezahlt, da sich der Preis an der Gemeindegröße orientiert hat. Ein neues Preismodell, unabhängig von der Gemeindegröße, sieht einen Paketpreis von mindestens € 5.199  pro Jahr vor.

Damit die neuen Kosten nicht zur Anwendung kommen, wird den neuen Vertragsbedingungen pro forma widersprochen. In einer nachfolgenden Sitzung soll die Gemeinde Angebote von unterschiedlichen Dienstleistern einholen, um die wirtschaftlichste Lösung zu finden.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

Den vorliegenden Bauanträgen nebst etwaigen Befreiungen wurde das Einvernehmen erteilt.

Verschiedenes

Die kommende Sitzung wird am 25.04.2023 in der Sport- und Festhalle stattfinden.

Anfragen und Anregungen

Aus der Mitte des Gemeinderats wird hervorgebracht, dass aktuell vermehrt Hundekot an den Wegrändern liegt und das für die Fußgänger ein Ärgernis darstellt.

Des Weiteren wurde angeregt den Sand auf dem Spielplatz wieder etwas aufzufüllen.