Grund- und Gewerbesteuer fällig am 15.02.2023


Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass die erste Rate für die Grund- u. Gewerbesteuer am 15.02.2023 fällig wird. Wir bitten um pünktliche Zahlung, unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Bei denjenigen, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag zum 15.02.2023 abgebucht.