Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 13.12.2022
5. Änderung der Wasserversorgungssatzung – Gebührenanpassung Wasserverbrauchsgebühr und 5. Änderung der Abwassersatzung - Gebührenanpassung Abwassergebühr
Die Verwaltung der Stadt Spaichingen erstellt für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen.
Das Bestreben ist es, die Abwasser- und Wassergebührenkalkulationen einheitlich und rechtsicher zu erstellen. Die Wassergebührenkalkulationen wurden für die Gemeinden der VG Spaichingen bisher ausschließlich in Eigenregie erstellt. Die Wasserversorgung ist als Versorgungsbetrieb ein Betrieb gewerblicher Art und dementsprechend körperschaftssteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Hier gilt es grundsätzlich, den umlagefähigen Aufwand nach dem Kommunalabgabengesetz zu ermitteln, entsprechend ist eine Abgrenzung zwischen steuerlichem und gebührenfähigem Aufwand durchzuführen.
Die Abwassergebührenkalkulationen wurden letztmals 2011 im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vom Büro Schneider & Zajontz kalkuliert.
Erfreulicherweise bleiben die Gebühren in der Wasserversorgung als auch bei den Abwassergebühren stabil. Die Gebühren, welche ab Januar 2023 gelten, sind in der folgenden Tabelle den Vorwerten gegenübergestellt:
Art | Alt | Neu | Differenz |
Wassergebühr |
1,76€/m³ | 1,81€/m³ | 0,05€/m³ |
Niederschlagswasser | 0,32€/m³ | 0,40€/m³ | 0,08€m³ |
Schmutzwasser | 3,07€/m³ | 3,07€/m³ | - |
Es muss allerdings beachtet werden, dass mittelfristig Investitionen in die Wasseraufbereitung und Wasserversorgungsanlagen anstehen. Diese notwendigen Kosten werden sich entsprechend auf die Versorgungsbeiträge auswirken.
Umsatzbesteuerung gemäß § 2b UStG
Die Regelungen zur Besteuerung der öffentlichen Hand wurden im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 weitgehend neu geregelt. Der bisher gültige § 2 Abs. 3 UStG wurde gestrichen und §2b neu eingefügt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung abgeschafft. Die Kommunen sind nun nicht nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig, sondern die Steuerpflicht wird auf viele Bereiche der Gemeinde ausgeweitet. Es ist daher notwendig einige Satzungen der neuen Regelung anzupassen. Zukünftig steuerpflichtig wird z.B. der Verkauf von Stammbüchern, Vermietung von Stellplätzen für Fahrzeuge, Getränke- und Speisenverkäufe bei Festen. Die Gemeinde Balgheim hat von Ihrem Optionsrecht nach § 27 Abs. 22 UstG Gebrauch gemacht. Die Umstellung wurde daher zum 01.01.2023 geplant.
Allerdings hat das Bundesfinanzministerium am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bund arbeitet, mit welcher im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können dann das alte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden. Die Verlängerung wird in der Formulierungshilfe seitens des Ministeriums wie folgt begründet:
„...aktuell sind die Kommunen stark belastet, nicht zuletzt mit der Bewältigung der Kosten für die Unterbringung der infolge des Ukraine-Krieges geflüchteten Menschen. Das knappe fachkundige Personal, die Energiekrise wie auch die anstehende Grundsteuerreformen verschärfen diese Situation zusätzlich. Hieran wird sich auch im Jahr 2023 nichts ändern. Die begrenzten personellen Ressourcen und Sachmittel müssen auf diese Aufgaben konzentriert werden und stehen für andere Bereiche nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung. Aus diesem Grunde wird die Übergangsregelung in § 27 Absatz 22a UStG um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2024 verlängert...“
Wie bereits ausgeführt waren die Gemeinden angehalten, alle Vorbereitungen zu treffen, um ab dem 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht anwenden zu können. So hat auch die VG Spaichingen mit allen Gemeinden folgendes umgesetzt:
- Die Einnahmen hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht nach neuem Recht geprüft
- In umsatzsteuerpflichtigen Bereichen Vorsteuerabzugsquoten ermittelt
- Verträge angepasst
- Satzungen angepasst
- Im Finanzverfahren entsprechende Parameter hinterlegt
- Jahresveranlagungen angepasst
Da noch nicht definitiv feststeht, ob die Fristverlängerung so kommen wird, müssen wir immer noch von einer verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 ausgehen. Für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft bedeutet dies, die umsatzsteuerrelevanten Verträge und die Satzungen anzupassen. Die Änderungen in den Verträgen und Satzungen werden so formuliert, dass diese auch Gültigkeit haben, sollte von der Option Gebrauch gemacht werden und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegen.
Abschließend wurden verwaltungsintern noch die Vor- und Nachteile der Optierung zum alten Umsatzsteuerrecht genauer betrachtet. Die Gemeinden sind in mehr Tätigkeitsbereichen umsatzsteuerpflichtig im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, was unterschiedliche Auswirkungen hat.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang sind die Umlagezahlungen an die Verwaltungsgemeinschaft, die nun in Teilbereichen umsatzsteuerpflichtig sind. Dies sind für die Gemeinde Balgheim 11.420,44 € im Jahr 2023.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile wird die Verwaltung die Ausübung der Option nutzen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften und–verbänden wird die Option für die kommenden zwei Jahre genutzt, um Personal- und Finanzressourcen zu schonen.
Es werde im weiteren Verlauf aber alle Vorbereitungen für die Einführung der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde vorangetrieben und verfolgt.
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Der Entwurf des diesjährigen Haushaltsplanes wurde in der Sitzung am 08.11.2022 beraten. Auf dieser Grundlage wurde die endgültige Fassung des Haushaltsplanes ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es kam zu folgenden Änderungen gegenüber den Haushaltsplanentwurf:
Ergebnishaushalt:
Auf Grund der Oktobersteuerschätzung wurde der Haushaltserlass korrigiert. So wurde die Verteilungsmasse bei der Einkommenssteuer von 7,830 Mrd. € auf 7,758 Mrd. € gesenkt. Dies führte dazu, dass sich der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 9.400 € verringert. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sinkt aufgrund der Verteilungsmasse von 1,150 Mrd. € auf 1,134 Mrd. € um 1.300 €.
Zum Zeitpunkt des Planentwurfes lagen die Zahlen für die Kostenerstattungen und Kostenumlagen noch nicht vor. Hier Verringern sich die Einnahmen auf 31.300 €.
Eine weitere Veränderung ergab sich bei der hochgerechneten Gewerbesteuer. Diese Einnahmen vermindern sich voraussichtlich um ca. 29.200 €.
Der Hauptkostenpunkt im Ergebnishaushalt sind die Transferaufwendungen, welche die FAG- und Kreisumlage beinhalten. Bei der Beratung ist man von 1.897.790 € ausgegangen. Durch die Oktobersteuerschätzung und der Anpassung im Steuerbereich erhöhen sich diese auf 1.919.500 € (+ 21.710 €). Ein weiterer enormer Kostenpunkt sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese sind mit 652.850 € beziffert. Bei der Haushaltsplanberatung ist man noch von 642.300 € ausgegangen.
Ansonsten kam es im Ergebnishaushalt zu keinen nennenswerten Änderungen.
Durch diese Änderungen verändert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis auf 139.130 €. Der Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses beträgt zum 01.01.2023 voraussichtlich 795 T €. Nach Verrechnung des Überschusses aus dem Jahr 2023 beträgt der Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses 934 T €.
Finanzhaushalt:
Hier gab es im Vergleich zur Haushaltsplanberatung ebenfalls Änderungen. Die Mehrausgaben in Höhe von 17.000 € setzen sich zusammen aus der Einführung des Ratsinfosystems (12.000 €) sowie die Einführung und Installation eines IT-Sicherheitskonzeptes (5.000 €). Der Finanzmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt ändert sich auf 452.130 € (Haushaltsplan: 521.360 €). Schließlich verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf von 16.230 €.
Trotz der verminderten Einnahmen und der Erhöhung der Ausgaben können die geplanten Investitionen der Gemeinde erfreulicherweise ohne Kreditaufnahme getätigt werden. Der Haushaltplan mit allen Anlagen wurde einstimmig verabschiedet.
Jagdpacht –Verlängerung
Nach Erstellung des Jagdkatasters und Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde die neue Satzung der Jagdgenossenschaft beschlossen, veröffentlicht und genehmigt. Demzufolge kann die Jagd neu verpachtet werden.
Die aktuellen Jagdpächter, vertreten durch Herrn Haas, leisten eine gute und wichtige Arbeit für die Natur. Durch eine verantwortungsvolle Bejagung kann das Gleichgewicht im Wald hergestellt werden, sodass der Wald sich selbst verjüngen kann. Dadurch können heimische Baumarten natürlich und nachhaltig wachsen. Herr Haas hat frühzeitig mitgeteilt, dass auf den ausscheidenden Jagdpächter Herr Dr. Forschner Herr Dreizler aufrücken würde.
Diesem Wunsch kam die Verwaltung nach, da mit dem neuen Jagdpächter ein im Balgheimer Revier erfahrener Jäger an der Seite von Herrn Haas steht. Der Gemeinderat war ebenfalls der Meinung, dass die bisherige Basis fortgeführt werden soll und dem Verwaltungsvorschlag zur Jagdverpachtung an Herrn Haas und Herrn Dreizler für die kommenden 9 Jahre zugestimmt.
Bauplatzvergabe
Die Bewerbungsphase für die freien Bauplätze ist abgelaufen. Demnach sind auf fünf Bauplätze acht Bewerbungen eingegangen. Die Verwaltung hat die Bewerbungen ausgewertet und fährt mit dem Verfahren, wie vom Gemeinderat in den Vergabekriterien festgelegt, fort.
Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen
a) Freiwillige Feuerwehr – Neubeschaffung GW-T (3,5t)
Es wird mitgeteilt, dass der Aufbau auf dem Fahrgestell fertiggestellt wurde und am 06.12.2022 der TÜV die Abnahme des Fahrzeugs durchgeführt hat. Die Mängelliste weißt noch die fehlende Beklebung nach DIN 14502-3 sowie das noch nicht eingebaute Funkgerät aus. Das Funkgerät wird im Rahmen der Umstellung auf den Digitalfunk eingebaut. Die Beschaffung wurde in der vergangenen Sitzung bereits beschlossen.
Für die Beklebung wurden drei Unternehmen angeschrieben, wobei das günstigste Angebot von der Firma Joos Werbung, Orsingen-Nenzingen mit € 1.701,70 inkl. USt vorliegt.
Das noch nicht vollständig abgenommene Fahrzeug wird am 16.12.2022 der Feuerwehr Balgheim übergeben. Somit können die Feuerwehrleute bereits vor der Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs üben. Die Restarbeiten werden zum Teil im Feuerwehrgeräte ausgeführt. Sobald die Indienststellung ansteht wird das Fahrzeug in einem öffentlichen Rahmen vorgestellt und geweiht.
b) Breitbandausbau
Die Gemeinde Balgheim hat entgegen der letzten Annahme, dass eine Bescheidung des Förderantrags für den Ausbau im Graue-Flecken-Programm erst im Januar erfolgt, bereits am 29.11.2022 den Bescheid über die vorläufige Förderhöhe von 1,25 Millionen Euro erhalten. Diese erfreuliche Entwicklung kommt dem Zeitplan des Gesamtprojekts entgegen.
Der Antrag auf Ko-Finanzierung des Landes mit nochmals einer Million Euro wurde durch den Bürgermeister bereits gestellt, sodass mit einer Vergabe der Arbeiten im Frühjahr 2023 gerechnet werden kann.
c) Investitionsplan Wasserversorgung
Bereits in der Sitzung vom 15.02.2022 wurde darüber informiert, dass die badenova als Betriebsführer der Wasserversorgung einen Investitionsplan ausarbeiten wird. In der Zwischenzeit musste durch den Defekt der Ultrafiltrationsanlage (UF-Anlage) im Hochbehälter Hagenacker (HB) eine kurzfristige Lösung erarbeitet werden. Darüber hinaus hat der Betriebsführer die Investitionsplanung in den vergangenen Wochen für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.
Für die UF-Anlage werden aktuell ca. 108.000 € netto inkl. Honorar veranschlagt. Die Erhöhung um 20.000 € liegt unter anderem an allgemein gestiegenen Preisen sowie den bisher außen vor gelassenen Honorarkosten.
Allerdings wird die neue Anlage nicht mehr wirtschaftlich mit der bestehenden Steuerungstechnik verbunden werden können. Diese ist zu alt und muss ebenfalls modernisiert werden. Die Kostenschätzung für die Steuerung im Hochbehälter liegt bei ca. 65.000 €. Einher geht allerdings, dass die Steuerung im Sebastiansbrunnen noch älter ist. Diese muss für ca. 60.000 € erneuert werden. Das Steuerkabel zwischen den Anlagen ist ebenfalls marode. Die Kosten hierfür können im Zuge einer sinnvollen Mitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus unter Umständen gesenkt werden.
In den nächsten Jahren stehen auch Sanierungsarbeiten im Umfang von ca. 276.000 € am Hochbehälter an.
Für alle Sanierungsmaßnahmen sieht der Gesetzgeber aktuell keine Förderung vor, da dessen Ansicht die Kosten durch Gebühren gedeckt werden müssen.
Die Ausschreibungsunterlagen für die UF-Anlage sind fertig, wurden aber noch nicht versandt. Hier war es der Verwaltung ein wichtiges Anliegen den Gemeinderat über die aktuellen Erkenntnisse mit den entsprechenden Investitionsplanungen vorab zu informieren, der dem Vorgehen zugestimmt hat und die Investitionsplanung zur Kenntnis genommen hat.
Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren
Dem Vorhaben wird das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben
ELR-Schwerpunktgemeinde – Bürgerbeteiligung
In der Sitzung wurde mitgeteilt, dass die schriftliche Bürgerbeteiligung, welche durch das Planungsbüro der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen durchgeführt wurde, inzwischen den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurde. Die Verwaltung ist aktuell mit dem eigenen Planungsbüro, dem Institut für Stadt- und Raumplanung, in der Aufarbeitung. Die Ergebnisse werden bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts berücksichtigt. Dieses wird bis Mai 2023 fertiggestellt sein und bildet mit allen Entwicklungskonzepten der Verwaltungsgemeinschaft die Grundlage für den Antrag zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Öffnungszeiten Rathaus – Änderung
Ab 01.01.2023 ändern sich die Öffnungszeiten wie folgt:
Montag: | 9.00 - 11.30 Uhr |
Dienstag: | 9.00 - 12.30 Uhr und 15.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 8.00 - 12.30 Uhr und 15.30 - 17.30 Uhr |
Freitag: | 9.00 - 11.30 Uhr |
Verschiedenes
Antrag vom Frauenhaus Tuttlingen
Das Frauenhaus Tuttlingen hat alle Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit der Bitte um einen Zuschuss über 500 € jährlich angeschrieben. Grund hierfür ist eine wegfallende Förderung des Landes für die Mobilen Teams der Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt.
Verwaltungsseitig will man keinen Alleingang machen und sieht das Thema der Förderung beim Kreistag. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Gemeinden im Landkreis Tuttlingen gegen eine starke Erhöhung der Kreisumlage kämpfen und man im Allgemeinen Einsparungen anstreben sollte. Die Inanspruchnahme der mobilen Teams sollte dabei mit betrachtet werden.
Es herrschte im Gemeinderat Einigkeit, dass das Frauenhaus eine wichtige Einrichtung ist, die eine gemeinsame Solidarität erfordert.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung wurden personelle Angelegenheiten beraten.