Frostgefahr für Wasserleitungen


Ihre Wohngebäude- und Hausratsversicherung sollen finanzielle Schäden ausgleichen, die durch eingefrorene Wasserleitungen verursacht werden könnten.

Ein kurzer Nachtfrost bleibt meist ohne Wirkung. Erst längere Frostperioden durchkühlen Boden und Mauerwerke so stark, dass Wasserleitungen, Heizkörper oder Armaturen einfrieren und platzen können. Denn zu Eis gefrierendes Wasser dehnt sich aus und sprengt ohne weiteres Rohre und Wasserhähne. Die Folge: Bei Tauwetter tritt das unter Druck stehende Leitungswasser aus den Bruchstellen aus, Mauern und Decken werden durchfeuchtet und häufig umfangreiche Schäden an Gebäuden und Hausrat verursacht. Dabei genügen schon wenige Handgriffe und Vorsichtsmaßnahmen, um die unangenehmen und kostspieligen Schäden zu verhüten.

Allerdings müssen die schadenverhütenden Vorkehrungen bereits vor Eintritt der Frostperiode Getroffen werden. Rechtzeitig vorsorgen Schon im November kann in unseren Breiten erster gefährlicher Frost auftreten. Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außenwänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. in Abseiten, Dach- und Kellerräumen. Besondere Beachtung verdienen wasserführende Anlagen, die während des Winters selten benutzt werden. Dazu zählen Leitungen oder Armaturen in Ferien- und Wochenendhäusern oder in Garagen. Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasserführenden Leitungen und Anlageteile, wie Boiler Durchlauferhitzer, Spülkästen und Heizkörpern.

Bereits vor Eintritt der Frostperiode müssen sie den Haupthahn vor dem Wasserzähler schließen und das Wasser an der tiefstgelegenen Stelle, beispielsweise im Keller, ablassen oder das Gebäude ausreichend beheizen. Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um etwaige Brüche durch Bewegung am Wasserzähler festzustellen. Aber auch in bewohnten Räumen drohen Wasserschäden. Denn allzu oft werden Schlafzimmer, Bad, Toiletten und Gästezimmer nicht ständig oder nicht ausreichend beheizt. Lassen Sie in diesen Räumen die Heizung immer auf kleiner Stufe (Frostschutz) weiterlaufen.

Bei der Einstellung „Frostschutz“ schaltet das Thermostatventil automatisch die Heizung ein, sobald die Raumtemperatur 5°C unterschreitet. Das Wasser muss in den Rohren zirkulieren, damit es nicht gefriert. Installieren Sie gegebenenfalls eine kleine Elektroheizung mit Thermostatsteuerung. Wichtig ist, dass die in Betrieb befindliche Heizungsanlage regelmäßig gewartet wird. Um Störungen vorzubeugen, muss die Anlage durch eine Fachfirma jährlich gewartet werden. Bei längerer Abwesenheit, z.B. Urlaub: • Prüfen Sie, ob die Brennstoffvorräte bis zu ihrer Rückkehr reichen. • Sorgen Sie dafür, dass die Pumpen ständig laufen, damit das Heizungswasser ausreichend zirkulieren kann. • Stellen Sie sicher, dass die Thermostatventile geöffnet beziehungsweise auf „Frostschutz“ eingestellt sind. • Beauftragen Sie einen Bekannten oder Nachbarn, die Heizung täglich zu kontrollieren. In der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Bestandteile des Heizöls (Paraffine) durch Kälte ausflocken und die Ölfilter und die Brennerdüse verstopfen. Die Folge: Heizungsausfall. In diesem Fall sprechen Sie mit ihrem Heizungsbauer. Was tun, wenn doch einmal eine Leitung eingefroren ist? Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Leistungen oder Anlagen einfrieren, so ist in vielen Fällen mit einfachen Mitteln ein gefahrloses Auftauen möglich. Hierzu eigenen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten, Haartrockner oder Heizlüfter. Stellen Sie während des Auftauens die Wasserzufuhr ab. Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um etwaige Brüche durch die Bewegung am Wasserhahn festzustellen.

Auf keinen Fall sollten Sie Infrarotstrahler, Heißlustpistolen oder offenes Feuer (z.B. Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrenner) zum Auftauen verwenden. Mit diesen Mitteln beschädigen sie nicht nur die Leitungen, sondern riskieren auch einen Brandschaden. Am besten ist es, eine Fachfirma zu rufen. Jeder Installateur kann mit eingefrorenen Leitungen umgehen und bekommt sie meist ohne größeren Schaden wieder frei. Der Rohrbruch ist da – was ist zu tun? Das Ausmaß eines frostbedingten Leitungswasserschadens hängte entscheidend davon ab, ob sofort die richtigen Schadenminderungs- und Notmaßnahmen eingeleitet werden: • Wasserzufuhr absperren • Stromzufuhr für gefährdete Elektroinstallationen und -geräte unterbrechen. • Wasser aufwischen oder – falls notwendig – hilfeleistende Stellen, z.B. Feuerwehr, zum Abpumpen rufen. • Hausratgegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen oder vor weiterer Nässewirkung schützen. • Versicherer benachrichtigen. • Durchfeuchtete Räume und Gebäudeteile (Fußböden, Wände, Decken) gut belüften. • Durchnässte Hausratgegenstände, wie Textilien, Polstermöbel, Teppiche usw., trocknen. Achtung: Durchnässte Orientteppiche nicht rollen oder aufhängen. • Vermieter, Verwalter oder Hausmeister verständigen. • Reparaturen nur in Abstimmung mit dem Versicherer ausführen lassen. Weitere Merkblätter zur Schadenverhütung VdS 370 „Leitungswasserschäden“ VdS 2274 „Wasserschäden durch Wasch- und Geschirrspülmaschinen“ erhalten Sie von ihrem Versicherer.