Information zum Wasserzähleraustausch


Die Gemeinde ist als zuständiger Wasserversorger gesetzlich verpflichtet geeichte Wasserzähler in jedem Haus zu installieren. Diese Wasserzähler müssen alle 6 Jahre nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden.

In den nächsten Wochen sind die Mitarbeiter des Bauhofes unterwegs um, die betreffenden Wasserzähler auszutauschen. Der Austausch erfolgt ohne Voranmeldung.

Bitte gewähren Sie den Mitarbeitern der Gemeinde Zutritt zur Wasserinstallationsanlage Ihres Gebäudes. Auf das diesbezügliche Zutrittsrecht nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Balgheim weisen wir in diesem Zusammenhang hin.