Führerschein-Pflichtumtausch bis 19.01.2023


Bis zum 19.01.2023 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge.

Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde einzureichen, bei Personen die direkt in Tuttlingen (und Teilorten) wohnen, direkt beim Landratsamt. Die entsprechende Formulare liegen bei diesen Stellen bereit oder können von der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden (www.landkreis-tuttlingen.de/Bürgerservice/ Formulare von A-Z/Fahrerlaubnis-Antrag auf Umstellung).

Für den Umtausch werden ein biometrisches Passbild, der Führerschein, der Personalausweis und die Einwilligung zum Direktversand benötigt. Die Kosten betragen 31,00 Euro (einschließlich Versandkosten).

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl der Anträge zum Jahresende sollte der Umtausch frühzeitig beantragt werden. Eine rechtzeitige Bearbeitung ist nur gewährleistet, wenn der Antrag bis Mitte November gestellt wird. Rückfragen unter 07461-9265199 oder fahrerlaubnisbehörde(at)landkreis-tuttlingen.de

www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Pressemitteilungen/F%C3%BChrerschein-Pflichtumtausch-bis-19-01-2023.php?object=&ModID=7&FID=2527.14654.1&NavID=2328.32&La=1