Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 13.09.2022


Energiekrise – kommunales Einsparpotential

Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Gaslieferungen unzuverlässig und Deutschland ist in eine Gasmangellage gekommen. Inzwischen limitieren sich ein immer höherer Preis und schwierige Beschaffungsmärkte nicht nur den Gasmarkt, sondern den gesamten Energiesektor.

In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber in der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) bereits viele Regelungen zur Energieeinsparung getroffen. Neben den öffentlich zugänglichen Seiten im Internet wird die Verordnung auch im Ratsinfosystem bereitgestellt.

Darüber hinaus werden aktuell weitere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Landratsamt, den Kommunen im Landkreis sowie den Energieversorgern abgestimmt. Der Bürgermeister war Teil der Arbeitsgruppe und stellt die Ergebnisse vor, welchen man sich seiner Ansicht nach in Balgheim ebenfalls anschließen sollte.

Aktionspapier Gasmangellage/Energiekrise

Zusätzlich zu den Regelungen des Bundes haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Tuttlingen nachfolgende Regelungen für ein einheitliches Vorgehen im Landkreis beraten und beschlossen:

Grundsatz:

Die Energiekrise betrifft nicht nur die Frage der Verfügbarkeit sondern zunehmend, sowohl beim Gas wie auch beim Strom, die Thematik der Finanzierbarkeit.
Unter diesem Aspekt und vor allem auch wegen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, muss das oberste Gebot, egal um welchen Energieträger es sich handelt (Strom, Gas, Nahwärmenetz, Holz…), das Energiesparen sein.

Schließung öffentliche Ämter (Rathaus)

Das Landratsamt und die Gemeindeverwaltungen bleiben vom 27.12.2022 – 31.12.2022 geschlossen. Eine Erreichbarkeit in Notfällen wird gesichert. Die zusätzlichen freien Tage müssen als Urlaub oder Überstundenausgleich genommen werden.

Weitere unverbindliche Empfehlung: Schließung Brückentag 31.10.2022.

Hallen und Duschen

Hallen bleiben für den Sport-/Schul- und Kulturbetrieb offen. Hierbei wird es eine einheitliche Raum-Temperatur von 16° bis 18° geben. Im Einzelfall kann es bei Kulturveranstaltungen (z.B. Weihnachtskonzert, Theater, Seniorenfeier) Ausnahmen geben. Diese richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der Art der Veranstaltung.

Die Warmwassertemperatur der Duschen soll jeweils soweit gesenkt werden, dass keine Legionellen-Gefahr besteht. Dies muss jeweils örtlich geklärt werden.

Beleuchtung Gebäude, Weihnachtsbeleuchtung

Auf den traditionellen beleuchteten Weihnachtsbaum im Ort wird nicht verzichtet. Es sollte aber ein Baum in der Gemeinde ausreichen. Man möchte in dieser krisenbehafteten Zeit den Menschen auch ein Zeichen der Hoffnung und Normalität geben.

Auf sonstige weihnachtliche Beleuchtung, etwa Rathausfenster, Lichterketten usw. soll verzichtet werden. Auch wenn der Einspareffekt eher bescheiden ist, soll man Zeichen setzen.

Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung soll (soweit eh noch nicht geschehen) entsprechend den örtlichen Gegebenheiten reduziert werden. Kritische Bereiche wie Fußgängerüberwege und Kreuzungen müssen aber beleuchtet bleiben. Auf die Ausführungen des Gemeindetags wird verwiesen.

Höchsttemperaturen Kindertagesstätten/Schulen

Die Mindesttemperatur ist geregelt. Es erfolgt eine gemeinsame Absprache für Höchsttemperaturen (soweit technisch möglich):

U3 = 22°(Ausnahme Wickelraum – gesetzlich geregelt)
Ü3 = 21°
Schule 20°

Sozialwohnungen, Hartz IV, Flüchtlinge

Mit großer Sorge wird bereits jetzt beobachtet wie der rechte und linke Rand unserer Gesellschaft die Energiekrise für einen Angriff auf unsere demokratische Grundordnung nutzt. Wenn hier noch eine Neiddiskussion seitens der Bevölkerung geführt wird, dann wird dies zu einer weiteren Gefährdung der Stabilität unserer Gesellschaft führen. Es sollte daher dringend Instrumente geben um den Personenkreis, welcher die Heizkosten erstattet bekommt, bei einem hohen Energieverbrauch zu sanktionieren oder an den Kosten zu beteiligen. Eine Regulierung der Heizung „durch das Fenster“ darf es nicht geben.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Bevölkerung ist verunsichert. Gerade daher ist eine sachliche und ausführliche Öffentlichkeitsarbeit seitens der Energieagentur und der Energieversorger dringend geboten. Diese Öffentlichkeitsarbeit muss über die Presse und insbesondere auch über die Gemeindemitteilungsblätter und sozialen Medien erfolgen. Es kann nicht Aufgabe der Kommunen sein sich mit Energiesparvorschlägen an die Bevölkerung zu wenden – hier ist eine fachliche, fundierte und gut verständliche Information der Sach- und Fachverständigen gefragt. (Energieagentur und Energieversorger haben eine solche Öffentlichkeitsarbeit zugesagt).

Sonstiges

Auf die ausführlichen Regelungen der BMWK: Energieeinsparverordnung des Bundes sowie der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV sowie die Arbeitsstätten-VO wird verwiesen. Weiter wird auf die Veröffentlichungen des Gemeindetags verwiesen.

Weiter ist man sich klar darüber, dass die Energiesicherheit sich jederzeit ändern kann und so auch die Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.

Aus dem Gemeinderat werden keine Ergänzungen oder Erläuterungswünsche vorgetragen. Nachdem kein Widerspruch gegen die empfohlenen Maßnahmen vorliegt gibt der Vorsitzende bekannt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Einstieg in die Kommunale Wärmeplanung

Im Herbst 2021 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Wichtige Änderungen sind hierbei, dass die Landesregierung bereits im Jahr 2040 (bisher 2050) die Klimaneutralität erreichen möchte. Hierbei sind 5 Punkte entscheidend:

Erfassung der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude

Ausbau erneuerbare Energien (2% der Landesfläche für PV oder Windkraft)

Kommunale Wärmeplanung

Pflicht von PV-Anlagen auf neuen Dachflächen (ab 01.01.2023 auch bei Dachsanierungen)

Verkehrswende (ÖPNV/Rad/Fuß) Landes Mobilitätsgesetz

Bei der Gemeinde Balgheim sowie der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen gibt es Überlegungen, den Punkt kommunale Wärmeplanung im nächsten Jahr anzugehen. Stadtkreise und Große Kreisstädte müssen einen solchen Wärmeplan bis 31.12.2023 fertiggestellt haben. Die Gemeinde Balgheim würde gerne frühzeitig einen solchen Wärmeplan aufstellen. Hier gibt es bereits umfangreiche Fördermöglichkeiten, auf die zurückgegriffen werden kann. Diese Fördermöglichkeiten stehen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5.000 Einwohnern zur Verfügung. Kleinere Kommunen werden zurzeit noch nicht gefördert. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit eines Konvois, wo sich kleinere Kommunen an eine größere Kommune anschließen können, um ebenfalls Fördergelder zu erhalten. Für die VG Spaichingen würde das bedeuten:

Es werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € (Sockelbetrag) + 0,75 € je Einwohner zuzüglich 5.000 € je freiwilliger Gemeinde. Hier wurden erste Richtpreisangebote eingeholt welche bei 162.800,00 € liegen. Nach Abzug der Förderung und Aufteilung der Kosten auf die VG Gemeinden würde für die Gemeinde Balgheim noch ein Betrag von 1.738,81 € verbleiben.

Die Kommunale Wärmeplanung umfasst vier Elemente:

- Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur

- Potentialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme

- Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2040, mit Zwischenschritt 2030

- Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

   Hier sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung 
   innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen
   werden sollen.

Die Verwaltung sieht die Kommunale Wärmeplanung als einen der wichtigsten Bausteine und einer zukunftsorientierten Energieversorgung und Stadtplanung für das Gemeindegebiet an. Der Gemeinderat schließt sich der Verwaltung an.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Freiwillige Feuerwehr – Einführung Digitalfunk

Mit der Einführung des Digitalfunk BOS steht den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein einheitliches, gemeinsames Funknetz zur Verfügung. Hierzu gibt es im Landkreis Tuttlingen einen entsprechenden Zeitplan zur Umsetzung der Implementierung. Bekanntlich sollen im Jahr 2023 die Gemeindefeuerwehren der Stützpunkte Gosheim und Spaichingen in den Digitalfunk migrieren.

Die allgemein schwierige Marktsituation in allen Bereichen lässt erwarten, dass sowohl Lieferzeiten als auch Preise für die Hardware sich zunehmend ausweiten. Der Kreisbrandmeister hat den Gemeinden daher in Aussicht gestellt, mit der Maßnahme vorzeitig (noch 2022) zuschussunschädlich beginnen zu können. Die Gemeinde hat den Zuschussantrag bereits gestellt und bereits einen Vorbescheid erhalten.

Die Freiwillige Feuerwehr Balgheim hat in Absprache mit dem Kreisbrandmeister eine Übersicht der notwendigen Geräte zusammengestellt, welche als Grundlage für den Förderantrag gedient hat:

Einsatzmittel FuG-Ausstattung Zubehör Kostenschätzung
FwH 2 FRTs

1x mit Akku

1x ohne Akku

3500 EUR

3000 EUR

+ 1500 EUR

Rückwirkungsfreiheit

Antennenanlage
LF 10 1 MRT 2. Sprechstelle 5000 EUR
GW-T 1 MRT Vorrüstung vorh. 3000 EUR

EL

-nicht förderfähig-

1 HRT LSM, LG 1200 EUR

Die geschätzten Kosten der notwendigen Basisausstattung belaufen sich somit auf 17.200 EUR (brutto). Dem gegenüber steht die Förderung nach Z-Feu im Jahr 2023 mit 4 x 600 EUR, also 2.400 EUR

Feuerwehkommandant Marc Hafner stimmt sich aktuell mit den umliegenden Feuerwehren bezüglich der Beschaffung ab. Ein Hersteller war bereits vor Ort, um den tatsächlichen Bedarf inkl. aller Anbauteile festzustellen.

Die Ausschreibung soll möglichst zeitnah erfolgen, damit Preise und Lieferzeiten gesichert werden. Für den Haushalt 2023 werden die Kosten entsprechend berücksichtigt.

b) Erstellung eines Jagdkatasters und Durchführung der Jagdversammlung

In der Sitzung vom 12.04.2022 wurde GIS-Stelle des Landratsamtes Tuttlingen zur Erfassung und Aufbereitung, Ermittlung der Jagdgenossen, Erstellung und Abgabe der Stimmkarten, Suchverzeichnisse und der Auszählunterlagen sowie zur Begleitung der Jagdgesellschaftsversammlung gemäß Angebot in Höhe von  € 2.867,90 beauftragt.

In der Zwischenzeit wurden die Jagdbezirke durch die GIS-Stelle in der folgenden Karte aktualisiert.

20220913_Bild_zum_Pressebericht_Jagdkataster

Als Datum für die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft wurde der 14.11.2022 um 19.00 Uhr festgelegt. Der Termin wird über das Amtsblatt mit der Tagesordnung bekanntgegeben.

c) Sonstiges

Ultrafiltrationsanlage

Durch den Betriebsführer und den Anlagenhersteller konnte eine Zwischenlösung gefunden werden, welche eine störungsfreie Funktion der Ultrafiltrationsanlage zulässt. Es handelt sich bei der Lösung lediglich um eine Überbrückung bis eine neue Anlage projektiert und installiert wird.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

a) Neubau eines Tiny Houses aus Containern, Flst. 2845

Der Umlaufbeschluss vom 09.08.2022 wird zur Kenntnis genommen:

Dem Bauvorhaben wird das Einvernehmen erteilt.

b) Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Mitten im Dorf

Die Gemeinde Balgheim hat einen angespannten Wohnungsmarkt und hat dadurch seitens des Gesetzgebers weitere Instrumente zur Baulandmobilisierung erhalten. Darunter zählt auch folgende Möglichkeit:

Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, auch wenn im Einzelfall die Grundzüge der Planung dadurch berührt werden. Damit können zum Beispiel Aufstockungen erleichtert werden. Das Schaffen von Wohnraum ist dann in solchen Fällen möglich, ohne dass die Kommunen ein Gebiet erst neu überplanen müssen.

Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde könnten die Abweichungen des geplanten Vorhabens nach der aktuellen Rechtslage befreit werden.              

Die Abweichungen des geplanten Bauvorhabens sollen mit den Möglichkeiten aus dem Baulandmobilisierungsgesetz befreit werden.

c) Sonstiges

Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Flst. 405/20

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport, Flst. 405/15

1.   Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

2.   Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Bekanntgaben

Bevölkerungsfortschreibung zum 31.03.2022

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat mit Datum vom 26.7.2022 die Bevölkerungsfortschreibung zum 31.03.2022 auf Basis des Zensus vom 9.5.2011 mitgeteilt. Demnach Leben zum 31.3.2022 1.376 Personen in Balgheim. Davon 642 Personen männlich und 634 Personen weiblich.

Bürgerbeteiligung „Wirf für uns“

Der Vorsitzende verweist auf die Einladung zum Workshop am 24.9.2022, welcher ab 16:00 Uhr in der Sport- und Festhalle in Balgheim stattfindet. Das Projekt

„Wir für uns“

Freizeit in Balgheim mitgestalten - Mit Engagement in die Zukunft!

hat das Ziel, dass die Vereine und ehrenamtliche Gruppen sowie Institutionen Werbung für sich machen können, Veränderungsprozesse anstoßen können und Themen der Mitglieder sowie der Bevölkerung mitgeteilt bekommen.

Die Teilnahme ist gewünscht, da in den Vereinen das soziale Leben der Gemeinde stattfindet.

Termin Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung im Oktober wurde bereits auf Montag, den 17.10.2022 verlegt. Hier teilt der Vorsitzende mit, dass Revierleiter Matthias Gerlach sowie Oberforstrat Leo Sprich vom Forstamt in der kommenden Sitzung eine Waldbegehung sowie den Waldhaushalt 2023 beraten und durchführen wollen. Hierfür wird sich der Gemeinderat um 17:00 Uhr an der „Alten Buche“ treffen. In diesem Bereich befindet sich ein Tannenbestand, der aufgrund der Trockenheit massive Probleme hat.

Verschiedenes

Fahrgeschwindigkeit im Gemeindegebiet

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Thema der hohen Fahrgeschwindigkeiten auf der Tagesordnung hätte sein sollen. Im Verlauf der Auswertungen wurde durch die Verwaltung allerdings festgestellt, dass weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung getroffen werden müssen. Diverse Durchschnittsgeschwindigkeiten wurden dem Gemeinderat aufgezeigt. Die maximale Durchschnittsgeschwindigkeit konnte in der Mühlstraße mit 53 km/h gemessen werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung ein Beschlussvorschlag zur Umsetzung von Tempo 30 im gesamten Gemeindegebiet vorbereiten wird. Dafür bedarf es noch einer genaueren Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.

In der anschließenden Diskussion konnte sich über den aktuellen Sachstand ausgetauscht werden.

Jugendraum

In der Pause zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung besuchten die Gemeinderäte den Jugendtraum. Das Jugendraumteam konnte einen positiven Eindruck bei den Gemeinderäten hinterlassen.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung

In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde über diverse Grundstücksangelegenheiten beraten, sowie Beschlüsse im Bereich des Personal gefasst.

Der Gemeinderat wählte Frau Monika Hafner mehrheitlich zur neuen Amtsbotin der Gemeinde Balgheim.

Des Weiteren wurde der bestehende Vertrag mit der SWR Media Service GmbH aktualisiert. Diese betreiben den Funkmast auf Balgheimer Markung unterhalb des Dreifaltigkeitsbergs.