Anmeldung der Hundehaltung


Anmeldung der Hundehaltung

 wenn der Hund älter als drei Monate ist,

 bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,

 bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei  Monaten.

Bei der Anmeldung erhält der Besitzer eine Hundemarke zur eindeutigen Identifizierung des Hundes. Das Tragen der Hundemarke ist verpflichtend und sie ist auf Verlangen vorzuzeigen!

Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde (auch Zweit- und Dritthunde) anzumelden sind.

Ebenso bitten wir die Tierhalter, den Hundekot auf öffentlichen Flächen und Wegen zu beseitigen! Hierfür hat die Gemeinde Sammelbehälter mit Tütenspender aufgestellt, in die die Tüten mit Hinterlassenschaften entsorgt werden können.

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie auf unserer Homepage