FNP 2030 ‐ 8. punktuelle Änderung
in der Stadt Spaichingen und in den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen und Dürbheim


Die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG Spaichingen) umfasst die Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena, Mahlstetten und die Stadt Spaichingen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der VG Spaichingen hat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2030 - 8. punktuelle Änderung gefasst.

Der Flächennutzungsplan 2030 - 8. punktuelle Änderung basiert auf dem seit dem 02.02.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2030 - 6. Fortschreibung und der seit dem 09.12.2021 rechtswirksamen 7. punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030. Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Darstellungen der Planflächen bzgl. der jeweiligen punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2030 - 8. Änderung liegt einschließlich der Begründung zum Plan mit einem Umweltbericht in der Zeit

vom 25.05.2022 bis zum 30.06.2022

während den üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen,

  • Stadtverwaltung Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen, Zimmer 1.08
  • Rathaus Aldingen, Marktplatz 2, 78554 Aldingen
  • Gemeindeverwaltung Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim
  • Gemeindeverwaltung Böttingen, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen
  • Bürgermeisteramt Denkingen, Hauptstraße 46, 78588 Denkingen
  • Gemeindeverwaltung Dürbheim, Probststraße 2, 78589 Dürbheim
  • Rathaus Frittlingen, Hauptstraße 46, 78665 Frittlingen
  • Rathaus Hausen ob Verena, Hauptstraße 34, 78595 Hausen o. V.
  • Gemeindeverwaltung Mahlstetten, Am Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten

zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Für telefonische Fragen steht Herr Christian Frank, Fachbereich Planen und Bauen Spaichingen, Tel. 07424 / 9571-600, und das Planungsbüro Senner, 88662 Überlingen, Breitlestr. 21, Tel. 07551 / 9199-0 zur Verfügung.

Anregungen zum Planentwurf nehmen die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen und die jeweiligen Bürgermeisterämter entgegen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 schriftlich sowie per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der jeweiligen Rathäuser abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und ihre Mitgliedsgemeinden deren Inhalt nicht kannten und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können die Unterlagen auf den jeweiligen Websites der Stadt Spaichingen und der Mitgliedsgemeinden der VG Spaichingen unter folgenden Links eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:

https://www.aldingen.de

https://www.balgheim.de

https://www.boettingen.de

https://www.denkingen.de

www.duerbheim.de

www.frittlingen.de

https://hausen-ob-verena.de

http://www.mahlstetten.com

https://www.spaichingen.de

Da das Ergebnis der Prüfung der bei den Gemeinden abgegebenen Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Umweltbezogene Informationen zum Planvorhaben sind in folgenden Unterlagen dargelegt:

  • Anlage Begründung und Umweltbericht zum FNP 2030 ‐ 8. punktuelle Änderung

Spaichingen, den 12.05.2022

Markus Hugger

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen

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