Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale


Gemäß § 16 der Friedhofssatzung der Gemeinde Balgheim, müssen die Grabmale und sonstige Grabausstattungen standsicher sein.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft als sogenannte „Druckprobe“. Die „Druckprobe“ wird in nächster Zeit durch die Bauhofmitarbeiter durchgeführt.

Grabnutzungsberechtigte werden gebeten, schon jetzt die Standsicherheit zu prüfen und ggf. die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen.

Neben der Gemeinde als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und der sonstigen Grabausstattungen verantwortlich. Die Grabmale, deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, werden durch Aufkleber: „Vorsicht, Unfallgefahr! Dieses Grabmal ist nicht mehr standsicher“ gekennzeichnet. Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der betreffenden Gräber werden gebeten, die Grabmale dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.