Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 15.03.2022
Kommunaler Energiebericht 2021
Die Gemeinde erstellt jährlich einen kommunalen Energiebericht. Hierbei wird der Strom-, Gas- und Wasserverbrauch für die kommunalen Gebäude und Anlagen aufgezeigt.
Hierzu wurden Bemerkungen zu besonderen Abweichungen der Verbrauchsdaten vorgetragen:
Strom
- Aussegnungshalle:
Der Stromverbrauch in der Aussegnungshalle ist gestiegen. Dieser ist abhängig von der Anzahl der Nutzung und wie stark bei den einzelnen Trauerfeiern geheizt werden muss.
- Feuerwehrmagazin:
Corona- und Umbaubedingt konnte die Feuerwehr weniger Übungsabende und Sitzungen abhalten. Deshalb hat sich der Stromverbrauch nochmals reduziert. Außerdem hat sich die Installation der PV-Anlage bereits positiv ausgewirkt.
- Hochbehälter:
Der Stromverbrauch im Hochbehälter ist gestiegen. Hier ist die Verwaltung in engem Austausch mit dem Betriebsführer badenova.
- Rathaus:
Der Stromverbrauch im Rathaus ist gestiegen. Allerdings war der Verbrauch im Jahr 2020 sehr niedrig. Im Jahr 2021 bewegte er sich wieder auf den normalen durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre.
- Rentamt / Wohnungen und Allgemeinbedarf:
Erhöhung bzw. Reduzierung des Stromverbrauchs in den Wohnungen, weil diese wieder vermietet sind bzw. leer stehen. Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt mit den Mietern über die Nebenkostenabrechnung.
- Sport- und Festhalle:
Der Stromverbrauch ist aufgrund eines Defektes an der Heiz- und Lüftungsanlage, der erst aufgrund des hohen Verbrauchs bemerkt wurde, extrem gestiegen. Der Defekt wurde zwischenzeitlich behoben.
- Schafstall:
Der Stromverbrauch hat sich reduziert. Dieser steht in Abhängigkeit mit der Nutzung und der Anzahl der Vermietungen. Aufgrund Corona waren die Nutzung und die Vermietungen sehr eingeschränkt.
- Sebastiansbrunnen:
Der Stromverbrauch hat sich wieder reduziert. Durch Abschluss der Quellsanierung wurde weniger Wasser der BWV benötigt und somit sind die BWV-Förderpumpen weniger gelaufen.
- Straßenbeleuchtung:
Der Stromverbrauch hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Umstellung auf LED erheblich reduziert. Nachdem 2020 wieder ein Anstieg zu verzeichnen war hat sich der Stromverbrauch 2021 wieder reduziert.
Gas
- Bauhof / Feuerwehrgerätehaus / Kindergarten / Rathaus
Der Gasverbrauch ist aufgrund des kalten Winters 2020/2021 gestiegen.
- Sport- und Festhalle
Der Gasverbrauch ist aufgrund eines Defektes an der Heiz- und Lüftungsanlage, der erst aufgrund des hohen Verbrauchs bemerkt wurde, extrem gestiegen. Der Defekt wurde zwischenzeitlich behoben.
- Schaftstall
Der Gasverbrauch hat sich reduziert. Dieser steht in Abhängigkeit mit der Nutzung und der Anzahl der Vermietungen. Aufgrund Corona waren die Nutzung und die Vermietungen sehr eingeschränkt.
Wasser
Bei allen Gemeindegebäuden bewegt sich der Verbrauch im bisherigen Rahmen.
Bei den Mietwohnungen richtet sich der Verbrauch nach der Personenzahlen. Die Wasserkosten werden mit den Mietern durch die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Der Wasserverbrauch in der Sport- und Festhalle ist stark gesunken. Coronabedingt war 2021 der Sportbetrieb eingeschränkt, es fanden keine Veranstaltungen der Vereine statt und die Halle wurde nicht für private Feiern vermietet.
Bebauungsplans „Sebastianbrunnen - 2. Änderung“
- Einleitungs- und Auslegungsbeschluss –
Die Urfassung Bebauungsplans Sebastianbrunnen wurde am 08.11.2005 als Satzung beschlossen und trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 10.11.2005 in Kraft. Die letzte Änderung erfolgte im Jahre 2010 und wurde am 15.10.2010 rechtskräftig.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen nunmehr folgende Änderungen durchgeführt werden:
Durch die Änderung der Art der Nutzung der Flurstücke 52/1, 52/2 von Gewerbegebiet hin zu Mischgebiet sowie durch die Einbeziehung des Flurstücks 52 in das Bebauungsplangebiet wird die Möglichkeit geschaffen, dass diese Flurstücke in Zukunft sowohl für Wohnnutzung wie auch für eine nicht gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, verwendet werden können.
Hierdurch wird darüber hinaus eine bessere Arrondierung der bisher rein gewerblich zu nutzenden Grundstücke in dem Bebauungsplangebiet zu dem im Westen gelegenen Grünbereich auf dem Flurstück 54 durch die Einfügung eines Mischgebiets erreicht.
Vor diesem Hintergrund ist die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sebastianbrunnen“ erforderlich.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) kann insbesondere dann angewandt werden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans eine Nachverdichtung ermöglicht werden soll und in ihm – wie im vorliegenden Fall – eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20 000 Quadratmetern, wo-bei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind.
Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, bestehen nicht. Da-mit liegen auch die weiteren Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vor.
Die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren entsprechend.
Von einer Umweltprüfung mit einem Umweltbericht wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB abgesehen.
Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden förmlich beteiligt. Sie erhalten Möglichkeit zur Stellungnahme.
Im Gemeinderat wurde über die Stellung und Höhe diskutiert. Ein großes Anliegen war dabei, dass sich die Änderungen in die Umgebungsbebauung einfügen.
Bebauungsplan „Primstraße - 3. Änderung und Erweiterung“
Abwägung der zur Entwurfsoffenlage
Zur Änderung des Bebauungsplans „Primstraße“ war Herr Hermle vom Planungsbüro Hermle, Gosheim zu Gast. Er führte in das Thema ein und leitete durch die Abwägungsliste.
Der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim hat am 26.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Primstraße – 3. Änderung und Erweiterung“ nach §1 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Die Zustimmung des Gemeinderates zum Planvorentwurf erfolgte am 12.11.2019 in öffentlicher Gemeinderatssitzung.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden in einer ersten Anhörung auf Basis der Vorentwurfsunterlagen mit Schreiben vom 15.11.2019 um Stellungnahme nach §4(1) BauGB gebeten. Der Sollrücklauf der Stellungnahme war der 23.12.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB §3(1) erfolgte über öffentliche Auslegung auf dem Rathaus sowie online über die Homepage der Gemeinde.
Die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Vorentwurfsoffenlage und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte am 19.01.2021 in öffentlicher Gemeinderatsitzung. Die Anhörungs- und Abwägungsergebnisse wurden in die Unterlagen zum Vorentwurf eingearbeitet und die Planung als „Bebauungsplan – Entwurf“ fortgeschrieben.
Mit diesen Unterlagen wurde dann das Verfahren zur Entwurfsoffenlage nach §3(2) BauGB sowie die weitere Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach §4(2) BauGB eingeleitet. Die Entwurfsoffenlage fand vom 19.04.2021 bis 21.05.2021 statt und wurde am 08.04.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Aus den zur Entwurfsoffenlage vorgetragenen Anregungen des Landratsamtes - Untere Naturschutzbehörde (UNB), des Landratsamtes – Wasserwirtschaftsamt (WWA), der Bodenseewasserversorgung (BWV) sowie des Regierungspräsidiums/ Straßenbauverwaltung resultierten verschiedene ergänzende Abstimmungen, ergänzende Planungen und Verhandlungen, um die vorgetragenen Anregungen im Sinne der Gemeinde bzw. des Bebauungsplanes weiterentwickeln zu können.
Diese Begleitarbeiten konnten mittlerweile soweit vorangebracht werden, dass die vorgetragenen Anregungen und die jetzt vorhandenen Abstimmungsergebnisse von der Verwaltung in einem Abwägungsvorschlag formuliert und im Sinne des Baugesetzbuches vom Gemeinderat abgewogen werden können. Auf Grundlage des Abwägungsergebnisses bzw. des Abwägungs-beschlusses sollen dann die Unterlagen für den Satzungsbeschluss vorbereitet werden.
Wegen der Komplexität der vorgetragenen Interessen der TÖB’s kann der Satzungsbeschluss nicht gleichzeitig mit der Abwägung zur Entwurfsoffenlage stattfinden. Insbesondere benötigt es vor dem Satzungsbeschluss noch vertraglicher Ergänzungen, die wiederum erst nach Vorliegen des Abwägungsergebnisses final angegangen werden können. Dies wären:
a) Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde für die notwendigen planexternen Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen;
b) Durchführungsvertrag mit der Fa. Schilt
c) Durchführungsvertrag mit der Bodenseewasserversorgung für das weitere Vorgehen und für die Überfahrung mit der Leitung der BWV.
Die Gemeindeverwaltung wird die vorgenannten drei Verträge mit den Beteiligten angehen und dem Gemeinderat zukommen lassen. Es wird angestrebt, dass alle Verträge vor Satzungsbeschluss vorliegen und dann i. V. mit dem Satzungsbeschluss umgesetzt, bzw. ratifiziert werden können.
Alle bisher im Bebauungsplanverfahren angefallenen und noch anfallenden Kosten werden nicht von der Gemeinde, sondern gemäß den diesbezüglichen Abstimmungen von der Fa. Schilt getragen.
Gesamtfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg – Stellungnahme der Gemeinde
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg in der Sitzung der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2021 beschlossen hat, das Beteiligungsverfahren für die Gesamtplanfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg gem. § 12 Landesplanungsgesetz (LplG) und § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) durchzuführen. Hierbei hat auch jede Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Für die Gemeinde Balgheim sind folgende Punkte im künftigen Regionalplan relevant:
· Unverändert ist die Einstufung als „Ländlicher Raum im engeren Sinne“ und die Zugehörigkeit zum „Mittelbereich Tuttlingen“.
· Balgheim wird in die Kategorie „Siedlungsbereiche für die Funktion Wohnen“ eingestuft.
Erläuterung Siedlungsbereich: Im Zuge der Gesamtfortschreibung werden erstmals sogenannte „Siedlungsentwicklungen“ erfasst. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass auf Wunsch der Landesregierung eine Zersiedelung der Landschaft sich in erster Linie auf Schwerpunkte (sog. „Siedlungsbereiche“) konzentrieren sollte. Diese Bereiche bieten die besten Entwicklungsmöglichkeiten und Standortvoraussetzungen für eine verstärkte Entwicklung. Es wird zwischen Siedlungsbereichen für Wohnen und Siedlungsbereichen für Industrie, Gewerbe und Dienstleitungseinrichtungen unterschieden.
Der Gemeinderat nimmt die Information über die Gesamtfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und begrüßt die Einstufung der Gemeinde Balgheim als „Siedlungsbereich für die Funktion Wohnen“.
Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen
a) ELR-Schwerpunktregion– Beauftragung eines Sanierungsträgers
Im vergangenen Jahr entstand die Idee, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen als Schwerpunktregion im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewirbt. Da dies landesweit bislang einmalig ist, dass sich ein Zusammenschluss von Kommunen für diese Fördereigenschaft bewirbt, waren im Vorfeld gute Gespräche mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und dem Regierungspräsidium Freiburg geführt worden, um dieses Modellprojekt rechtlich korrekt vorzubereiten.
Grundlage für einen Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktregion ist die Ausarbeitung einer Entwicklungskonzeption. Gemeinsam mit der Kommunalentwicklung GmbH (KE), einem Unternehmensbestandteil der Landesbank Baden-Württemberg, die auch in anderen VG-Gemeinden bereits aktiv war oder nach wie vor ist, war das weitere Vorgehen abgestimmt worden.
So müsse nun jede Gemeinde für sich ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeiten, die anschließend zu einer Gesamtkonzeption zusammengefasst werden sollte.
Dankenswerterweise habe die Verwaltungsgemeinschaft bereits für diesen ersten Projektschritt Zuschüsse aus Landesmitteln zugesagt bekommen. Für die Gemeinde Balgheim wurden Ausgaben in Höhe von 36.823,08 € errechnet. Als Fördermittel könne ein Betrag in Höhe von 21.660,63 € generiert werden. Somit würden rund 15.200 € bei der Gemeinde verbleiben. Unter anderem sei ein Bürgerbeteiligungsverfahren zwingende Voraussetzung (in jeder Gemeinde separat) für die Antragstellung. Die vorhandene Konzeption aus dem Jahr 2015 könnte als Grundlage dienen.
Die Anerkennung der Schwerpunkteigenschaft im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
hat grundsätzlich den Vorteil, in einem Zeitraum von fünf Jahren bevorzugt in den Genuss der ELR-Mittel zu kommen und außerdem von erhöhten Fördersätzen zu profitieren. Dabei spiele es keine Rolle, wer Antragsteller ist. Neben kommunalen Projekten könnten also auch private oder gewerbliche Maßnahmen gefördert werden. Mit dem Versuch als Modellprojekt die gesamte VG zur möglichen Schwerpunktregion anzuerkennen, hätten insgesamt neun Kommunen zeitgleich den Vorteil, bevorzugt Fördermittel generieren zu können. Dies stelle eine hervorragende Chance dar.
Das Konzept aus 2015 sowie dessen Vorläufer wurde durch das Büro kommunalPLAN GmbH erstellt. Diese arbeiten unter anderem bei der Stadt Bad Dürrheim (ebenfalls ELR-Schwerpunktgemeinde) mit dem Büro „Institut für Stadt- und Regionalentwicklung“, Nürtingen zusammen. Durch die Verwaltung wurden weitere Angebote von den Büros „die STEG Stadtentwicklung GmbH“, Stuttgart und „KE Kommunalentwicklung Stadtentwicklung LBBW“, Stuttgart eingeholt.
Nach intensiver Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Büros sowie den Leistungen beauftragt der Gemeinderat das Büro „Institut für Stadt- und Regionalentwicklung“, Nürtingen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Wunsch geäußert, dass das Büro sich und das Vorgehen vorstellt. Dieser Bitte kommt der Bürgermeister gerne nach und wird es in der kommenden Sitzung auf die Tagesordnung nehmen.
b) Straßenbauarbeiten „Beseitigung der Setzungen im Kreuzungsbereich Berg- und Baldenbergstraße“ – Vergabe
Vom Fachbereich Planen und Bauen der VG Spaichingen wurde für die Bauarbeiten für die Beseitigung der vorhandenen Setzungen im Kreuzungsbereich der Berg- und Baldenbergstraße im Auftrag der Gemeinde Balgheim eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am Do. 03.03.2022 im Rathaus Spaichingen statt.
Nach der Nachrechnung und fachtechnischen Überprüfung durch den Fachbereich Planen und Bauen ergaben sich zwei verwertbare Angebote. Dabei hat die Fa. Stingel, Schwenningen a.H. mit € 41.670,11 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, welche vom Gemeinderat mit den Arbeiten beauftragt wurde.
Die Kostenschätzung des Fachbereichs Planen und Bauen der VG Spaichingen für die Maßnahme lag bei ca. brutto 43.000 €, welche im Haushaltsplan eingestellt sind.
Der Bürgermeister teilt im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts mit, dass die Fa. Stingel aktuell die Kanalsanierung durchführt. Dabei kam es in der letzten Woche zu einer schlechten Kommunikation über das weitere Vorgehen seitens der ausführenden Firma. Erschwerend kam hinzu, dass es in der unteren Verkehrsbehörde zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Verkehrsrechtliche Anordnung kam. Dadurch wurde über die Ersatzhaltestelle des Schulbusverkehrs sehr kurzfristig informiert.
Die Firma Stingel teilte mit, die betroffenen Personen künftig mit mehr Vorlauf über die anstehenden Arbeiten in Kenntnis zu setzen.
c) Sonstiges
Der Wartungsvertrag für die RWA im Treppenhaus des Feuerwehrgerätehauses stand noch aus. Hierzu liegt ein Angebot der Fa. Thoma GmbH, Grosselfingen, einer vom Hersteller autorisierten Firma, vor. Die jährliche Pauschale liegt bei € 300,- zzgl. 19% USt.
Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren
a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Flst. 405/1
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen schreiten voran. Bauwillige möchten die Zeit bis zur vollständigen Erschließung nutzen, um die baurechtlichen Grundlagen zu klären. Die Verwaltung begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich, da hierdurch eine schnelle Bebauung stattfinden kann. Allerdings dürfen Arbeiten von privaten Bauherren die Erschließungsarbeiten der Fa. Stingel nicht behindern.
Daher erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag mit der Ergänzung, dass mitt den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn die Erschließungsarbeiten hierdurch nicht mehr gestört werden. Diese Freigabe erteilt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Fa. Stingel.
Bekanntgaben
Geschwindigkeitsmessanlage B14 – Jahresstatistik 2020 und 2021
Der Verwaltung wurden durch die untere Verkehrsbehörde die Jahresstatistiken 2020 und 2021 informativ zur Verfügung gestellt. In 2020 gab es insgesamt 3.223 verwertbare Messungen und in 2021 bei 2.476. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag bei bis zu über 70km/h.
Verschiedenes
Nachbarschaftsgespräche
Mit der Corona-Pandemie wurde ehrenamtliches Engagement stark auf die Probe gestellt. Gerade in kleinen Gemeinden wie Balgheim, in denen das Ehrenamt die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens bildet, stellt sich nun die Frage, wie Vereinsarbeit und anderes Engagement in Zukunft gedacht und gelebt werden sollen. Hierzu soll es ein Beteiligungsformat geben, was ehrenamtlich durchgeführt wird und durch die Allianz für Beteiligung gefördert wird.
Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben. Die Verwaltung wird die Beteiligung mit den notwendigen Mitteln untertsützen.
Stadtradeln 2022
Mit dem STADTRADELN gibt das Klima-Bündnis Kommunen eine leicht durchzuführende Kampagne an die Hand, um in der Kommunikation für Radverkehr aktiver zu werden und den praktischen Klimaschutz zu stärken. Im Rahmen eines Wettbewerbs treten Teams für ihre Kommune in die Pedale.
Zwischen 1. Mai und 30. September sollen an 21 aufeinanderfolgenden Tagen möglichst viele Kilometer CO 2 -frei mit dem Rad zurückgelegt werden. Mitmachen können alle, die in einer teilnehmenden Kommune wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.
In Balgheim wurde das Stadtradeln bisher noch nicht durchgeführt. Von den umliegenden Gemeinden kennt man das Format aus den vergangenen Jahren. Die Verwaltung wird sich mit der Durchführung in Balgheim befassen und das notwendige vorbereiten. Hierbei ist es den Gemeinderäten wichtig, dass es balgheimspezifische Anreize gibt.
Neubürgerbegrüßungsabend
Es wird mitgeteilt, dass nach corona-bedingter Pause der Neubürgerbegrüßungsabend wie im Veranstaltungskalender geplant am 11.05.2022 um 18.30 Uhr durchgeführt wird. Die Verwaltung bereitet in Absprache mit den Vereinen die Veranstaltung vor und lädt die Neubürger ein.
Anfragen und Anregungen
Vom Gemeinderat wurden Anfragen zum laufenden Prozess im Jugendraum angebracht, welche von Bürgermeister Schwarz beantwortet wurden.
Darüber hinaus kam der Wunsch, dass die Verwaltung die Vereine zu mehr Inhalten und Berichte im Amtsblatt animiert.
Frageviertelstunde für die Bürgerschaft
Aus der Bürgerschaft wurde die hohe Fahrgeschwindigkeit in der Gemeinde bemängelt. Aufgrund diverser Baumaßnahmen wird der Verkehr auf manchen Straßen konzentriert, was die Häufigkeit von hohen Geschwindigkeit erhöht. Dabei stellt er die Frage, inwieweit eine mögliche 30er-Zone im Gemeindegebiet in dem zuvor genannten Gemeindeentwicklungskonzept berücksichtigt wird.
Der Inhalt des Gemeindeentwicklungskonzepts wird im Zuge einer Bürgerbeteiligung erarbeitet. Bürgermeister Schwarz animiert interessierte Bürger zur Teilnahme, um solche Erfahrungen einbringen zu können.