Zutritt zum Rathaus nur mit 3G und FFP2-Maske


Seit 01.01.2022 ist in der Corona-Verordnung geregelt, dass nichtimmunisierte Personen einen PCR- oder Schnell-Test (von zugelassenen Teststellen) für den Zutritt in kommunale Verwaltungen benötigen. Wir bitten Sie, Ihren 3G-Nachweis beim Besuch des Rathauses bereitzuhalten.

Darüber hinaus weisen wir auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) in geschlossenen Räumen hin.