Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 14.12.2021
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Der Entwurf des diesjährigen Haushaltsplanes wurde in der Sitzung am 09.11.2021 beraten. Auf dieser Grundlage wurde die endgültige Fassung des Haushaltsplanes ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es kam zu folgenden Änderungen gegenüber den Haushaltsplanentwurf, welche von Frau Sieger von der Verwaltungsgemeinschaft erläutert werden:
Ergebnishaushalt:
Auf Grund der Novembersteuerschätzung wurde der Haushaltserlass korrigiert. So wurde die Verteilungsmasse bei der Einkommenssteuer von 6,790 Mrd. € auf 7,090 Mrd. € erhöht. Dies führte dazu, dass der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 36.500 € ansteigt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sinkt aufgrund der Verteilungsmasse von 1,081 Mrd. € um 2.450 €.
Aufgrund des Forstberichtes und die daraus resultierenden Erträge aus dem Verkauf erhöhen sich die Einnahmen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten um 150.000 €.
Eine weitere positive Veränderung ergab sich bei der hochgerechneten Gewerbesteuer. Diese Einnahmen erhöhen sich voraussichtlich um 50.000 €.
Zum Zeitpunkt des Planentwurfes lagen die Zahlen für die Kostenerstattungen und Kostenumlagen noch nicht vor. Hier Erhöhen sich die Einnahmen um 37.000 €.
Ansonsten kam es im Ergebnishaushalt zu keinen nennenswerten Änderungen.
Durch diese Änderungen verändert sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis auf -112.750 €
Der Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses beträgt zum 01.01.2022 voraussichtlich 463 T€. Nach Verrechnung des Verlustes aus dem Jahr 2022 beträgt der Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses noch 350 T€.
Finanzhaushalt:
Der Finanzmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt ändert sich auf 189.650 €.
Durch die korrekte Verbuchung der Verkaufserlöse aus dem Neubaugebiet auf Wasser- und Abwasserbeiträge kam es zu einer Verringerung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 45.390 €.
Schließlich verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf von 145.840 €.
Eine weitere Änderung gab es bei dem hochgerechneten Bestand der liquiden Eigenmittel zu Jahresbeginn. Dieser verringert sich von 1.120.400 € auf 863.787 €. Durch den Bedarf an Finanzmittel verringern sich die liquiden Mittel zum Jahresende auf 717.947 €.
Dem Haushalt wurde mit allen Anlagen zugestimmt.
Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen
ELR Schwerpunktgemeinde
Bezugnehmend auf die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG) informiert Bürgermeister Schwarz die Gemeinderäte über den aktuellen Stand zur Bewerbung der VG als ELR Schwerpunktgemeinde. Über eine beantragte Förderung für die Konzeption wurde bisher noch nicht beschieden.
Sobald ein positiver Förderbescheid vorliegt, können die Arbeiten zur Konzeptentwicklung vergeben werden.
Breitbandausbau
In der Sitzung vom 09.11.2021 wurde die Verwaltung zur Beantragung des Planungskostenzuschusses beauftragt. Bereits am 24.11.2021 erhielt die Gemeindeverwaltung den positiv beschiedenen Förderbescheid über € 50.000,00. Das beauftragte Markterkundungsverfahren zum Breitbandausbau läuft noch bis Anfang 2022.
Sport- und Festhalle - Trennvorhang
Für den Trennvorhang in der Sport- und Festhalle unterhält die Gemeinde Balgheim einen Wartungsvertrag mit der Fa. Trenomat GmbH&Co.KG. Bei der letzten jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung wurde festgestellt, dass durch betriebsbedingten Verschleiß und die Überalterung sicherheitsrelevanter Verschleißteile Reparaturarbeiten notwendig geworden sind. Ein Austausch ist in regelmäßigen Abständen notwendig. Voraussichtlich muss auch der Antriebsmotor in den nächsten Jahren ausgetauscht werden.
Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu gewährleisten muss die Sicherheitsfangvorrichtung und die Kupplung erneuert werden. Von der Fa. Trenomat liegen Angebote über insgesamt € 9.186,57 (inkl. USt.) vor, welche vom Gemeinderat angenommen werden.
SM!GHT-Ladesäule am Marienplatz - Vertragsänderung
Am Freitag, den 19.11.2021 wurde den Gemeinderäten eine Eilentscheidung, welche vom Vorsitzenden im Folgenden erläutert wird, mit anschließendem Inhalt in Umlauf gegeben:
Die Gemeinde hat in 2016 eine Ladesäule auf dem Marienplatz installiert. Anfangs wurde der Tarif nach Minuten abgerechnet.
Da die Fahrzeuge jedoch unterschiedlich schnell laden wurde in 2018 auf Abrechnung nach kW/h umgestellt.
In diesem Zusammenhang wurde ein Vertrag mit der EnBW zur Abrechnung über „EnBW mobility+“ geschlossen.
Der verbaute Zähler in der Ladesäule ist zum aktuellen Stand nicht eichrechtskonform.
Darüber hinaus gibt es weitere rechtliche Vorgaben, welche erst in den letzten Jahren beschlossen wurden.
Um den Ladepunkt weiterhin anbieten zu können, müssen alle abrechnungsrelevanten Bauteile getauscht werden.
Dabei handelt es sich vornehmlich um die Zähler und die interne Technik.
Gleichzeitig soll es einen zusätzlichen Ladepunkt des Typ2 geben. Der 230V-Anschluss wird zurück gebaut. Der abzubauende Anschluss wurde nicht genutzt.
Der notwendige Platz ist leider nicht vorhanden, daher müssen die Messinstrumente für die Umweltdatenerfassung (Luftdruck, Temperatur, etc.) sowie das WLAN-Modul ausgebaut werden.
Es gilt zu sagen, dass durch eine sehr gute Netzabdeckung und immer mehr freiem Datenvolumen das öffentliche WLAN immer weniger genutzt wird.
Die Gemeinde wird dennoch den Aufbau eines neuen öffentlichen WLANs prüfen.
Wenn zwei Fahrzeuge laden sollen, ist eine entsprechende Markierung unter Umständen unumgänglich.
Im Zug der Umrüstung sind Vertragsänderungen durch die EnBW notwendig. Diese sind in der Anlage beigefügt.
Dabei wird der Betrieb, das heißt Strombezug und Ladeabrechnung, und die Wartung komplett durch die EnBW übernommen.
Die finanziellen Auswirkungen werden in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Bisher | Künftig | |
Service & Betrieb EnBW mobility+ | 714,00 € | 699,72 € |
Wartung | ca. 200,00 € | inklusiv |
Öffentliches WLAN | 348,00 € | entfällt |
Stromkosten | 0,23 €/kWh | entfällt |
Vergütung | 0,19 €/kWh (50% der Verkaufskosten) | entfällt |
Umbaukosten | Übernimmt EnBW vollständig | |
Summe p.a. zzgl. Verbrauch abzgl. Vergütung | 1.262,00 € | 699,72€ |
Sollte der Anpassung nicht zugestimmt werden, dürfen wir den Ladepunkt nicht mehr öffentlich anbieten, da eine Abrechnung mit den Endverbrauchern nicht mehr möglich wäre.
Als Beschluss wurde folgendes vorgeschlagen:
1. | Der eichrechtskonforme Umbau der SM!GHT-Ladesäule am Marienplatz durch die EnBW wird zur Kenntnis genommen. |
2. | Im Zug des Umbaus soll ein weiterer Ladepunkt für E-Fahrzeuge vom Typ2 den 230V-Anschluss ersetzen. |
3. | Die Anbringung einer Markierung ist zu prüfen. |
4. | Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vertragsanpassungen vorzunehmen. |
5. | Es sollen Möglichkeiten zur Erstellung eines öffentlichen WLANs geprüft werden. |
Es gab bis zum Freitag, den 26.11.2021 keine Einwände seitens der Gemeinderäte. Somit wurde der Beschlussvorschlag angenommen und der Vertrag konnte zum 01.12.2021 umgestellt werden.
Der Umlaufbeschluss wird zur Kenntnis genommen.
Ladesäule an der B14- Vertragsänderung
Seit Mitte 2018 steht die geförderte Ladesäule an der B14 der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hierbei wurde der Betreibervertrag mit der EnBW geschlossen, welcher € 59,50 pro Monat kostet. Der Strom wird demnach von der Gemeinde eingekauft und zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug erhält die Gemeinde eine Rückvergütung von 50% der jährlichen Einnahmen an der Ladesäule. Für 2020 ergeben sich folgende Werte:
Jahreskosten EnBW | € 985,32 |
Stromkosten 1.873 kWh x € 0,27 | € 505,71 |
abzgl. Rückvergütung | € 336,62 |
Gesamtkosten Gemeinde | € 1.154,41 |
Nach der Umstellung des Abrechnungsmodells würde der Strom direkt von der EnBW geliefert werden. Die Gemeinde fällt somit als Zwischenglied weg und ist kein Stromlieferant mehr. Eine Umstellung hat keine Auswirkung auf die erhaltene Förderung.
Die Kosten belaufen sich gemäß Angebot vom 01.12.2021 auf € 699,72 pro Jahr. Bezogen auf das Referenzjahr 2020 gäbe es eine Ersparnis von € 454,69. Mit zunehmender Nutzung der Ladesäule erhöht sich die Ersparnis, da die Lücke zwischen Stromeinkauf und Rückvergütung nicht gefüllt werden muss.
Die Verwaltung sieht eine Vertragsumstellung als sinnvoll an, da neben geringeren Kosten eine bessere Planbarkeit vorhanden ist. Der Gemeinderat ist ebenfalls gleicher Meinung.
Kreuzung Berg-/Baldenbergstraße – Ingenieurleistungen
Im Bereich der Kreuzung Berg-/Baldenbergstraße gibt es seit längerer Zeit Setzungen im Unterbau. Die Straße hat inzwischen eine spürbare Welle, welche sich beim Fahren und auch im Winterdienst bemerkbar macht.
Eine Ausbesserung des Asphalts wird nach Einschätzung des Bauamts nicht ausreichend sein. Daher sollte der Asphalt inklusive der Instandsetzung des Unterbaus erneuert werden. Die Kostenschätzung liegt bei € 43.000 und ist im Haushalt berücksichtigt.
Das Bauamt Spaichingen hat einen Honorarvorschlag erstellt, welcher auf pauschal
€ 2.000 lautet. Dabei sind sämtliche Planungen sowie die Vergaben und die Bauleitung berücksichtigt.
Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren
Errichtung zweier wandmontierten Großflächen für Werbung, Flst. 1022
Dem Vorhaben wird das Einvernehmen erteilt.
Entwässerungsantrag und Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, Flst. 87
Dem Antrag wird unter Berücksichtigung der Kostenübernahme durch den Bauherren stattgegeben.
Bekanntgaben
Gebührenkalkulation
Die Gebührenkalkulation wird für die Gemeinde Balgheim von der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen durchgeführt. Eine neue Kalkulation wurde ursprünglich für den Haushalt 2022 vorgesehen. Die Kalkulation der Gebühren konnte leider noch nicht abgeschlossen werden und wird in einer der kommenden Sitzungen beraten.
Auf Nachfrage der Gemeinderäte kann aktuell noch keine Schätzung über Kostenanpassungen abgegeben werden. Falls diese notwendig werden, wünscht sich der Gemeinderat eine entsprechende Auflistung der vergangenen Investitionen. Eine Nachvollziehbarkeit für die Bevölkerung soll somit gegeben werden.
Aktuelles zu Corona
Der Vorsitzende berichtet über die aktuell angespannte Corona-Lage im Landkreis Tuttlingen sowie die aktuelle Impfstrategie. Er berichtet neben den Maßnahmen, welche bereits kommuniziert wurden, dass die Corona-Situation eine erhebliche Mehrbelastung für die Gemeindeverwaltung bedeutet.
Aus dem Gemeinderat wird erfragt, inwieweit der Landkreis Tuttlingen Strategien für die Bewerbung der Erstimpfung hat. Des Weiteren wäre der Wunsch vorhanden möglichst niederschwellige Impfangebote zu schaffen. Die aktuellen Angebote im Kreis sind im Sinne des Gremiums nicht niederschwellig genug. Die Sorge einer gewissen gesellschaftlichen Schieflage wird ebenfalls noch zu Protokoll gegeben.
Verschiedenes
Mobilfunkausbau
Der Landkreis Tuttlingen hat zusammen mit der Hochschule Furtwangen und der Daimler AG eine Strategie für den Mobilfunkausbau entwickelt, welche auf den Projekttitel „Digitaler L@ndkreis Tuttlingen“ hört.
Das Ziel des Projekts ist eine Ist-Analyse der Netzabdeckung im Landkreis, die Identifizierung von Versorgungslücken, ein Soll-Ist-Vergleich mit den Anforderungen aus der Wirtschaft bezüglich des Mobilfunks und darauf aufbauend die Entwicklung von Szenarien und Strategien zur Stärkung und Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes im Landkreis Tuttlingen unter besonderer Berücksichtigung des künftigen 5G-Standards.
Anfragen und Anregungen
Aus dem Gemeinderat wird erfragt, inwieweit das Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen eine separate Anbindung erhält. Vom Bürgermeister wird erläutert, dass eine zusätzliche Erschließungsstraße in den zurückliegenden Planungen nicht beinhaltet war. Ziel der Gemeinde sollte eine solche Straße sein, um die Ortsstraßen zu entlasten und somit eine höhere Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
Die Anregung weiterer Weihnachtsbeleuchtung wird von der Verwaltung aufgenommen.
Über den teilweisen defekten Zustand von Tornetzen wird von einem Gemeinderat berichtet, welcher weiter die Anschaffung von Kühlpads mit Kühlmöglichkeit anregt.
Anwohner der Dürbheimer Straße sind auf einen Gemeinderat wegen der dortigen Parksituation zugegangen. Hierbei bilden geparkte Fahrzeuge Hindernisse, welche beispielsweise dem Winterdienst oder der Feuerwehr im Einsatz kein Durchkommen ermöglichen. Im Rahmen einer Verkehrsschau soll die Untere Verkehrsbehörde Möglichkeiten einer Lösung aufzeigen und die Gemeinde beraten.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse zu Personalthemen gefasst.