Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 09.11.2021


Kommunalwald – Betriebsplan 2022

Bei der gemeinsamen Waldbegehung mit Revierleiter Matthias Gerlach kam unter anderem die aktuelle Preisentwicklung am Holzmarkt zur Sprache. Diese positive Entwicklung spiegelt sich in der Betriebsplanung für 2022 wieder. Ebenfalls werden im kommenden Betriebsjahr die notwendigen Pflegemaßnahmen umgesetzt, damit der Wald weiterhin in einem profitablen Zustand für die Gemeinde bleibt.

Für das Brennholz wird eine Erhöhung des Verkaufspreises durch das Landratsamt empfohlen. Hier sollte jedoch nicht auf den empfohlenen Verkaufspreis von 64,00 € erhöht werden, da der Schritt für den Endverbraucher zu groß wäre. Die Verwaltung sowie der Förster sehen eine verkraftbare Erhöhung auf 62,00 € inklusive Umsatzsteuer.

Die Vergabe über das Brennholzportal des Landkreises Tuttlingen hat sich in den vergangenen zwei Jahren bewährt. Daher möchte man an diesem Verfahren festhalten.

Anschaffung und Aufbau neuer Sirene

Im Zuge des Endes des „Kalten Krieges“ wurde bundesweit die Mehrzahl der Sirenen abgebaut; regelmäßige Sirenenübungen wurden nicht mehr durchgeführt. Man war (was sich als fataler Irrtum herausgestellt hat) der Meinung, dass man die Bevölkerung im Zivilschutz mit digitalen Methoden warnen kann, und dass ein Verteidigungsfall nicht mehr eintreten werde.

In Balgheim hatten wir eine Sirene auf dem Dach des Rathauses, welche bereits vor Jahren deinstalliert wurde. Die neue Anlage wollen wir wieder auf ein zentral gelegenes, öffentliches Gebäude anbringen.

Zuletzt hat die Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz auf dramatische Weise gezeigt, wie schlecht wir in der Zivilschutz-Warnung aufgestellt sind. Weiter kann als vorläufiges Fazit die Erkenntnis abgeleitet werden, dass es mehrerer Informationsquellen und Warnmöglichkeiten bedarf um ausreichend und zielgenau warnen zu können.

Neben regelmäßigen Übungen und einer laufenden Sensibilisierung der Bevölkerung, der Warnung über das Internet, Rundfunk und Fernsehen, der örtlichen Durchsagen vor Ort usw. bedarf es eines flächendeckenden Warnsystems mittels Sirenen. Hierzu will der Bund nun auch ein entsprechendes Sirenen-Förderprogramm auflegen.

Wie bereits erwähnt hat der bundesweite Warntag 2020 Lücken in der Alarmierung durch die Sirenen gezeigt. Ziel muss es auch sein, dass die Sirenen nicht nur örtlich, sondern auch überörtlich ausgelöst werden können.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir bereits seit 2021 ein kommunales Krisenhandbuch besitzen. Darin sind auch regelmäßige praxisnahe Übungen geregelt, welche innerhalb der Verwaltung den Ablauf einer Krisensituation darstellen.

Da diese Anschaffung 2022 erfolgen soll, werden 20.000.--€ in den Haushalt 2022 eingestellt werden. Der Förderantrag wird durch die Verwaltung gestellt.

Breitbandausbau

Das Graue Flecken Förderprogramm sieht vor, dass alle förderfähigen Adressen eines Gemeindegebietes erschlossen werden müssen, damit die Maßnahme gefördert wird. Die genaue Anzahl erhält man erst nach Durchführung des so genannten Markterkundungsverfahrens, bei welchem alle Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre mitteilen. Sollten einzelne Adressen weiterhin unter 100 Mbit/s liegen, sind diese förderfähig.

Nach Schätzungen des Gigabitbüros belaufen sich die überschlägigen  Gesamtausgaben auf 678.503 €. Gefördert wird diese Maßnahme mit 50 % durch die Bundesrepublik Deutschland und 40 % durch das Land Baden-Württemberg. Demnach läge der Eigenanteil bei der Gemeinde bei geschätzten 67.850,30 €.

Als nächster und erster Schritt wird das Markterkundungsverfahren durch die Gemeinde durchgeführt. Dieses dauert acht Wochen und im Anschluss erhält man eine Übersicht der unterversorgten Adressen.

Die Planungskosten werden zu 100 % gefördert, wobei der Maximalbetrag auf 50.000 € begrenzt ist. Hier werden die Kosten für vorbereitende Leistungen sowie einen möglicherweise nötigen  Rechtsbeistand berücksichtigt

Haushaltsplan 2022 – Beratung

Der Haushaltserlass des Landes mit den Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2022 wurde am 04.08.2021 veröffentlicht. Deutschlandweit wird mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts gerechnet. Ursache hierfür sind die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Die Gemeinde Balgheim muss mit einem geringeren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rechnen (-16.700 €). Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Kopfbetrag der Bedarfsmesszahl A um 56 € erhöht von 1.405 € auf 1.461 € je Einwohner. Aufgrund der hohen Steuereinnahmen im Jahr 2020 fallen die Schlüsselzuweisungen um 23.600 € geringer aus als im Vorjahr.

Bei der kommunalen Investitionspauschale verringert sich der Kopfbetrag auf 73 € je Einwohner. Im Vorjahr hat der Kopfbetrag noch 77 € betragen. Die Investitionspauschale fällt daher um 34.800 € geringer aus.

Die FAG- und Kreisumlage steigen gegenüber dem Jahr 2020 um rund 214 T€ an. Dies liegt ebenfalls an den höheren Steuereinnahmen 2020.

Die Gewerbesteuer ist zusammen mit dem Einkommensteueranteil die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Wegen der aktuellen Lage wurde die Gewerbesteuer auf 684.000 € festgesetzt. Dies bedeutet eine Erhöhung um 66.000 € gegenüber 2020.

Die Finanzierung der Investitionstätigkeiten kann nicht alleine durch den Finanzmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden. Dieser beträgt 94.350 €. Zur Finanzierung der Investitionen werden abzüglich der Einzahlung durch Zuschüsse aus Investitionstätigkeiten 272.400 € benötigt. Da für die Tilgung des seit dem Jahr 2006 bestehenden Kredits ein Betrag in Höhe von 17.700 € jährlich einzuplanen ist, müssen zur Finanzierung des Haushaltes letztendlich Mittel in Höhe von 195.750 € aufgebracht werden. Der hochgerechnete Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2022 beträgt derzeit 1.120.400 €.

Der Schuldenstand der Gemeinde am 31.12.2022 beträgt im Jahr 2022 voraussichtlich noch 61.590 €. Das entspricht eine Pro-Kopf-Verschuldung von 49,39 €. Die Investitionen im Jahr 2022 können ohne eine neue Kreditaufnahme bewerkstelligt werden.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

Betriebsführung Wasser

Bezugnehmend auf die Information aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.09.2020 gibt der Bürgermeister bekannt, dass es einen Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag der bnNETZE gibt.

Die Betriebsführung Wasser der Gemeinde Balgheim wurde mit dem Betriebsführungsvertrag vom 18.12.2006 an die bnNETZE übergeben. Aus unterschiedlichen Gründen sind die internen Kosten bei der bnNETZE gestiegen, welche nun nicht mehr wirtschaftlich abgedeckt werden können. Zusätzlich werden Leistungen erbracht, die bisher in keinen Kosten berücksichtigt wurden.

Bei der Ergänzung (Anlage 1) des bisherigen Vertrags werden die Stundensätze für Arbeiten, welche außerhalb des Betriebsführungsvertrags liegen, angehoben:

Facharbeiter/ Monteure        73,15 €/h

Meister/ Techniker               92,48 €/h

Ingenieur                            94,88 €/h

Des Weiteren werden Koordinierungszuschläge für Lagerware (25%) und Arbeiten von Dritten (8%) erhoben.

Die Verwaltung hat ein Alternativangebot bei der NetzeBW eingeholt. Dieses liegt jedoch über den bisherigen und auch künftigen Kosten der bnNETZE. Aus diesen Gründen wird der Nachtrag bei der bnNETZE angenommen.

Anbau Feuerwehrgerätehaus

Der Bürgermeister berichtet von der erfolgten Bauabnahme durch die Baurechtsbehörde Spaichingen am 02.11.2021. Demnach sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt. Einige kleine Restarbeiten müssen noch erledigt werden.

Im Bestandstreppenhaus muss im UG eine Feuerschutztüre eingebaut werden, damit der dortige Sicherungskasten vom restlichen Treppenhaus, welches als notwendiger Flucht- und Rettungsweg dient, getrennt wird.

In diesem Zusammenhang wird aus dem Gemeinderat erfragt, ob auch Baumängel geprüft wurden. Bürgermeister Schwarz erläutert, dass bei diesem Termin lediglich die technische Ausführung durch die Baurechtsbehörde geprüft wurde. Baumängel werden durch das Architekturbüro Lehr festgestellt. Dies hat auch zur Folge, dass Schlussrechnungen erst mit erfolgter Prüfung durch den Bauleiter freigegeben werden.

Ersatzbeschaffung Server

Es wird auf die Vorbereitung zum Tausch des Servers eingegangen. Hierfür hat die Gemeinde im kommenden Haushalt 10.000 € eingestellt. Der Bürgermeister verliest das Angebot für den Tausch mit folgendem Inhalt:

Server-System HP:

Midrange-Server-System SAS mit 3 Jahre Garantie und redundanten Netzteil:

ML350T10 Xeon 4210
HP ProLiant ML350 Gen10 Intel Xeon Silver 4210 8-Core (2.10GHz)
64GB (4 x 16GB) PC4-2933V-R 2133MHz RDIMM, SAS Smart Array P408i-a/2G Module DVD-RW
2 x 800W, 3yr Next Business Day Warranty

€ 2.980
Speichererweiterung 32 GB € 360
3x 480 GB SSD á 449.- € € 1.347

Serverbetriebssystem wird virtualisiert mit VMware

VMWare vSphere Hypervisor 7.0 ESXi, Essential Kit

€ 649
Windows 2019 Server OEM € 819
Windows 2019 Server 5 Clients € 219
Exchange-Server 2019 € 879
5 Stück Exchange 2019 Cal. 1 User a 89.- € € 445
Windows 10 Lizenz für Service VM € 59

Datensicherung über VMware:
Veeam Backup und Replication, 1 Jahr Lizenz incl. Support,
Nur in Verbindung mit kostenpflichtige VMware vSphere Hypervisor

€ 689

Der Gesamtbetrag der Hard- und Software wird mit den bekannten Konditionen über die Fa. Keltec bei der CHG geleast. Die Installation mit geschätzten Kosten von ca. 3.000 € bis 4.000 € (nach Aufwand) ist von der Gemeinde zu tragen und kann nicht geleast werden.

Der aktuelle Server wurde im Februar 2015 getauscht und muss wegen eines Updates der Software getauscht werden. Die damaligen Leasingkosten betrugen rund € 200 im Monat.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. 87

Fragen aus dem Gremium über Erschließung und Zufahrt konnten geklärt werden. Dies erfolgt nach Ausführungen über den Bestand. Dem Bauvorhaben wurde, vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die Baurechtsbehörde, das Einvernehmen erteilt.

Bekanntgaben

Trinkwassermaßnahmenplan

Es wird die Fortschreibung des Trinkwassermaßnahmenplans vorgestellt. Dieser wurde zum 1. Oktober 2020 erstellt. Aufgrund von Corona konnte die Überprüfung durch das Gesundheitsamt erst jetzt erfolgen. Dieses bestätigte der Verwaltung, dass der Maßnahmenplan nach derzeitigen Wissensstand verwendet werden kann.

Im Trinkwassermaßnahmenplan werden alle Meldewege sowie Ansprechpartner in einem Störungsfall aufgelistet. Darüber hinaus sind die Anlagen aufgeführt mit den notwendigen Kontaktdaten.

Sollte es zu einer Störung bei der Wasserversorgung kommen kann mithilfe dieses Maßnahmenplans eine möglichst schnelle Notwasserversorgung, zum Beispiel durch Netzeinspeisung aus Tanklaster, aufgebaut werden.

Anfragen, Anregungen

Aus dem Gemeinderat wird der Wunsch geäußert nochmals ein mobiles Impfteam in die Gemeinde zu holen. Dieser Wunsch besteht auch seitens der Verwaltung. Der Landkreis Tuttlingen wird vom Impfteam aus Konstanz betreut. Eine Terminvereinbarung ist aktuell wegen der hohen Nachfrage schwierig. Die Verwaltung ist jedoch bemüht möglichst zeitnah Impfungen anzubieten.

Die aktuellen Verfahrensstände bei der Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeiten sowie zum Bebauungsplanverfahren „Primstraße 3. Änderung und Erweiterung“ werden erfragt. Hierzu wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass sich gegenüber der letzten Information keine Änderungen ergeben haben.

Ein Gemeinderat gibt ein Lob für den guten Zustand der Wanderwege aus der Bevölkerung weiter. Bürgermeister Schwarz freut sich über das Lob und betont, dass der Zustand nur durch den Bauhof und die LQN-Gruppe Dorfverschönerung erreicht werden kann.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf vorzeitige Zulassung der Bestattung auswärtiger Personen zu.