Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 20.07.2021


Ehrung von Blutspendern

Die Gemeinde erhielt vom DRK Blutspendedienst eine Mitteilung über die zu ehrenden Blutspender in diesem Jahr. Zu diesem Tagesordnungspunkt war DRK-Ortsgruppenleiter Matthias Teufel anwesend, der die Ehrung gemeinsam mit dem Bürgermeister durchführte. Vor der eigentlichen Ehrung wurde auf die Wichtig- und Dringlichkeit der Blutspenden eingegangen. Ebenfalls stellte die Coronapandemie die Organisation von Blutspenden vor eine große Herausforderung. Terminvereinbarungen waren nötig und ein unbeschwertes Zusammensitzen im Anschluss nicht mehr möglich. Die anwesenden Blutspender sowie viele mehr trotzten diesen Hürden und stellten eine ordentliche Versorgung mit Blutkonserven sicher.

Mit großem Dank ehrten Bürgermeister Nathanael Schwarz und DRK-Ortsgruppenleiter Matthias Teufel die anwesenden Spender.

Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen

a) Kalkulatorische Festlegung des Ablösebetrages auf den Erschließungsbeitrag

Der Gemeinderat hat mittels einer umfangreichen Berechnung den Ablösebetrages auf den Erschließungsbeitrag im Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen auf 85 €/m² festgelegt. Hierfür werden alle umlagefähigen Kosten zwischen dem öffentlichen Raum und den künftigen Bauplätzen abgegrenzt und zugeordnet.

b) Festlegung des Gesamtverkaufspreises für den Verkauf der Bauplätze für den Normalverkauf und für in das Baugebiet eingebrachte Grundstücksflächen

Zu dem zuvor festgelegten Ablösebetrag kommen weitere Kosten, wie zum Beispiel der Grunderwerb, die denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen oder auch Infrastrukturinvestitionen hinzu. Nach dieser Berechnung hat der Gemeinderat einen Verkaufspreis von 195 €/m² für Erwerber bzw. 170 €/m² für die sogenannten Einwerfer festgesetzt. Hinzu kommen die Herstellungskosten für einen Kontrollschacht von 3.880 € pro Grundstück.

c) Allgemeine Informationen zum aktuellen Stand

Aktuell finden nochmals Sondierungen im künftigen Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen statt. Durch diese Sondierungen sollen mögliche historische Gräber frühzeitig geborgen werden, um im weiteren Verlauf keine Verzögerungen zu erzeugen. Bisher wurde in dem Baugebiet ein einzelnes Grab gefunden, welches im vergangenen Jahr gehoben wurde. Darüber hinaus wurde der zeitliche Ablauf der Erschließung erläutert.

Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019

Der Gemeinderat hat den steuerlichen Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von 506.360,71 € und einem Jahresverlust in Höhe von 24.878,07 € festgestellt.

a) Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019

Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

506.360,71 €

1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen

434.918,67 €

- das Umlaufvermögen 71.442,04 €
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 223.849,67 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 286,00 €
- die Rückstellungen 11.050,00 €
- die Verbindlichkeiten 271.175,04 €
1.2. Jahresergebnis -24.878,07 €
1.2.1. Summe der Erträge 128.196,00 €
1.2.2. Summe der Aufwendungen 153.074,07 €
2. Jahresverlust 24.878,07 €

b) Jahresverlust und Eigenkapitalausstattung

Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 24.878,07 € (Vorjahr Jahresgewinn 10.851,48 €) ab. Gegenüber dem Vorjahr sinken die Umsatzerlöse deutlich ab (Anpassung der Gebühren ab 01.01.2018).

Maßgeblich für die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr sind die geringeren Umsatzerlöse von rund 29.500 €. Des Weiteren sind die Unterhaltungsaufwendungen gestiegen.

Der Eigenkapitalanteil von 223.849,67 € an der maßgeblichen Bilanzsumme von 506.360,71 € beläuft sich auf 44,2% und ist somit mehr als ausreichend bemessen, da es über der steuerlichen Mindestanforderung von 30% (R33 Abs. 2 KStR) liegt.

c) Wasserverluste

Die Wasserverluste zeigen folgendes Bild:

Wassergewinnung (Eigenwasser) 53.194 m³
Wasserbezug    (Fremdwasser)  23.899 m³
Wasserdarbietung 77.093 m³
Wasserabgabe 54.163 m³
Wasserverlust 22.930 m³
Dgl. in % der Darbietung 29,74 %

Die rechnerischen Wasserverluste liegen um 20,93% über dem Vorjahreswert (8,81%).

Ursache für das Ergebnis des Wasserverlusts ist die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht. Dabei mussten die Verbrauchsmengen zum 31.12.2018 geschätzt werden und wurden mit der Ablesung 2019 korrigiert.

d) Entwicklung der Wasserversorgungsgebühr

ab 01.01.2018                                   1,76 € / m³
ab 01.01.2016                                   1,70 € / m³
ab 01.01.2006                                   1,50 € / m³

e) Ertragssteuern

Der BgA besteht aus der Wasserversorgung, einer Photovoltaikanlage und einer Beteiligung an der Badenova AG & Co.KG. Aufgrund nicht abziehbarer Betriebsausgaben ergaben sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb von -24.975 €. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag erhöht sich zum 31.12.2019 auf 243.517 € (Vorjahr 218.542 €).

Anrechenbare Kapitalertragsteuer bzw. Solidaritätszuschlag aus der Beteiligung an der Badenova wurden in der Körperschaftsteuererklärung berücksichtigt.

Der Betrieb unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da satzungsgemäß keine Gewinne angestrebt werden und somit kein Gewerbebetrieb vorliegt.

Haushaltszwischenbericht 2021

Nach aktuellem Stand kann im Vergleich zur Planung 2021 im Ergebnishaushalt eine Verbesserung festgestellt werden. Das ordentliche Ergebnis verbessert sich von -134.050 € auf ein ordentliches Ergebnis von -75.950 €. Ursache hierfür sind die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer liegt derzeit 69.200 € über dem Planansatz von 684.000 €. Im Bereich des Kindergartens erhält die Gemeinde im Rahmen des FAG eine höhere Zuweisung von 24.300 € für die Kleinkindbetreuung.

Im Rahmen des Finanzausgleiches kommt es zu geringeren Erträgen bei der Einkommensteuer, den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale. Der Einkommensteueranteil verringert sich um 21.800 €. Die Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale sinken um 8.200 €.

Auf Grund der Corona-Pandemie kommt es zu Mehrausgaben für die Anschaffung von Schelltests und geringeren Einnahmen für die Vermietung der Halle und der Gemeinschaftseinrichtungen sowie erlassene Elternbeiträge im Kindergarten.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

a) Neuanschaffung Geschwindigkeitsmessanlagen für Datenerhebung der Fahrgeschwindigkeit

Der Verwaltung und dem Gemeinderat wurde in der Vergangenheit des Öfteren mitgeteilt, dass an einigen Stellen in der Gemeinde mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren wird. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde über ein Anschreiben aus der Bevölkerung beraten. In dem Schreiben waren Rückschlüsse auf persönliche Daten, welche eine öffentliche Diskussion nicht zugelassen hat. In der Folge an die Sitzung trat die Verwaltung unter anderem mit der Verkehrsbehörde in Kontakt. Bei dem Austausch wurde der Verkehrsbehörde die Problematik erläutert. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde könne aufgrund der Verkehrsführung sowie der Rechts-vor-links-Regel im gesamten Ortsgebiet nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden. Nach § 3 der StVO muss die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden, damit das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Aktuell gibt es keine belastbaren Zahlen über gefahrene Geschwindigkeit oder Art der Fahrzeuge. Da die Geschwindigkeit zum Beispiel durch die Lautstärke des Fahrzeugs subjektiv unterschiedlich wahrgenommen wird, soll eine entsprechende Erhebung der Geschwindigkeiten eine Datenbasis bieten. Hierzu sollte die gefahrene Geschwindigkeit sowie die Art der Fahrzeuge an unterschiedlichen Stellen über mehrere Wochen gemessen werden. Mit den gewonnenen Daten kann ein weiteres Vorgehen erarbeitet werden.

Der Gemeinderat entscheidet sich für ein Verkehrsdatensystem mit dem nur die Daten aufgezeichnet werden und keine Anzeige für die Verkehrsteilnehmer vorhanden ist. Kosten betragen hierfür betragen inkl. Befestigung und Akkubetrieb € 2.510,90 inkl. USt. Diese ist kostengünstiger und bietet eine grundlegende Datenerhebung. Darüber hinaus werden Verkehrsteilnehmer nicht zum Schnellfahren, durch erreichen einer möglichst hohen Geschwindigkeit, animiert.

b) Erstellung Konzept für Investitionen Sport- und Festhalle

Die Sport- und Festhalle ist eine bedeutende Liegenschaft der Gemeinde Balgheim. Ein Investitionsstau gilt es daher zu vermeiden. Um für anstehende Haushaltsplanungen eine verlässliche Grundlage zu haben, erarbeitet die Verwaltung mit einem Architekten ein Konzept für anstehende Investitionen und Erhaltungsaufwendungen.

c) Sonstiges

Die Arbeiten am An- und Neubau an dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus gehen zurzeit zügig voran. Die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand auf den Oktober 2021 terminiert. In der aktuellen Sitzung des Gemeinderats wurden die Vergabe der Beleuchtung beschlossen. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Fa. Strom aus Spaichingen, zu 8.375,49 € brutto vergeben.

Bausachen: Beratung von Bauvorlagen und Planungsverfahren

a) Erweiterung und Umbau des Sprachheilkindergartens in der Otfried-Preußler-Schule, Flst. 2152/3

Der Gemeinderat begrüßt die Investition des Landkreises in die Sprachheilschule am Standort Balgheim. Dem Vorhaben wird das Einvernehmen erteilt.

b) Anbau an das bestehende Produktionsgebäude, Flst. 601, 602/1, 624, 625 626

Dem Vorhaben wird, eine positive Prüfung durch die Baurechtsbehörde vorausgesetzt, das Einvernehmen erteilt.

c) Nutzungsänderung: diverse Arbeiten an KfZ, Flst. 147/4

Die Baurechtsbehörde soll die Rechtmäßigkeit des Bauantrags prüfen.

d) Kellererweiterung mit Decken-Freifläche im EG, Glas-Überdachung der UG Terrassenerweiterung, Flst. 2822

Nach einem Vor-Ort-Termin der Baurechtsbehörde und einer positiven Rückmeldung erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Bekanntgaben

a) Unwetterschäden vom 28. Juni 2021

Die Gemeinde Balgheim sowie die umliegende Region wurde am 28. Juni 2021 von einem Unwetter mit starkem Hagelschlag getroffen. Beschädigungen an privatem, gewerblichem und öffentlichem Eigentum waren die Folge der bis zu tennisballgroßen Hagelkörnern. Für die Gemeinde Balgheim beläuft sich der Schaden auf insgesamt ca. 55.000 € welcher an die Versicherung gemeldet wurde. Bisher hat die Gemeinde noch keine Freigabe zur Beseitigung der Schäden erhalten.

Mit Blick auf frühere Hagelereignisse auf der Baar oder die aktuell schweren Niederschläge in weiten Teilen Deutschlands ist Balgheim mit einem blauen Auge davongekommen.

b) Anpassung Kindergartengebühren

Die Landesverbände der kommunalen und kirchlichen Kindergartenträger haben sich auf eine Anpassung der Kindergartenbeiträge von 2,9% verständigt. Die Anpassung deckt die tatsächlichen Kostensteigerungen nicht ab. Dennoch sollen die Eltern nicht mit überhöhten Beiträgen belastet werden.

c) Krisenmanagement

Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat das Krisenhandbuch der Gemeinde Balgheim vorgestellt. Darin sind alle organisatorischen Dinge und Maßnahmen im Falle einer Krise geregelt unabhängig der Ursache.

Das Krisenhandbuch wird im Laufe des Jahres noch durch das kommunale Starkregenrisikomanagement ergänzt. Bei der Erstellung werden unterschiedliche Starkregenmodelle durch das Ingenieurbüro berechnet, um die Auswirkungen von starken Niederschlägen aufzuzeigen. Davon können Maßnahmen der Gemeinde und von jedem Grundbesitzer unternommen werden, damit Schäden durch große Wassermassen möglichst abgehalten werden.

d) Bevölkerungsfortschreibung zum 31.03.2021

Das Statistische Landesamt hat mit Schreiben vom 13.07.2021 die Fortschreibung der Bevölkerungszahl mitgeteilt. Diese lautet zum 31.03.2021:

Insgesamt: 1.265 Personen
männlich 639 Personen
weiblich 626 Personen

Verschiedenes

a) Forstliches Gutachten zum Rehwildabschuss, Erhebungsjahr 2021 im Jagdrevier Balgheim

Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Schreiben vom 14.07.2021 mitgeteilt, dass aufgrund des festgestellten Ergebnisses die untere Forstbehörde durch die praktizierte Bejagung einer Waldverjüngung nach den formulierten Zielen der Waldbesitzer zuträglich ist.

b) Zeitungsartikel über gemeinsames Gewerbegebiet

Bürgermeister Schwarz erläutert in der Sitzung, dass es zu einem gemeinsamen Gewerbegebiet noch keine konkreten Pläne gibt. Lediglich die bisherige Sachlage wurde zusammengetragen. Angefangen hat diese Idee unter den früheren Bürgermeistern Fechter und Teufel.

c) Schüttung nach Quellsanierung

Inzwischen konnten die ersten Monate nach den Quellsanierungen die Schüttungen erhoben werden. Der kurze Zeitraum sowie das recht nasse Wetter in 2021 lassen noch keine endgültige Aussage über die prozentuale Steigerung sagen. Hierfür sollte ein Zeitraum von mindestens einem Jahr betrachtet werden, eher etwas länger. Was bereits gesagt werden kann, ist allerdings eine deutlich höhere Schüttung beider Quellen.

Nichtöffentliche Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlussgefasst.